Einzelunternehmen - Fahrkosten, Einlagen, Miete, AfA, Quittungen, Telefon korrekt buchen? Steuererklärung?

Guten Tag,

in meiner Buchhaltung sind mit einige Sachen aufgefallen, die Google mir nicht so richtig beantwortet.

Wir wohnen auf dem Land und der leider einzige Steuerberater in der Umgebung hat uns, trotz horrenden Kosten, schon einmal falsch beraten bzw. die zu kontrollierende Buchhaltung nur halbherzig überprüft, sodass wir später viele Fehler gefunden haben. Davon abgesehen, läuft die Selbstständigkeit seit Anfang des Jahres (Corona) auf Sparflamme und wird ggf. dieses Jahr vollständig beendet..

Als Hilfestellung bei der Buchhaltung nutze ich Lexoffice.

  • Fahrtkosten

Wir müssen ab und zu zur Post um Kundensendungen abzugeben.

Diese Fahrten nehmen wir mit dem im Privatbesitz befindlichen KFZ vor und rechnen pro gefahrenen km (Hin- und Rückfahrt) 30ct als Betriebsausgabe.

Wir führen ein kleines Fahrtenbuch, welches ausschließlich die betrieblichen Fahrten aufführt.

Gelegentlich fahren wir zu Mitbewerbern oder auf Messen, um uns „inspirieren“ zu lassen bzw. neue Produkte zu finden – dürfen diese Fahrten ebenfalls geltend gemacht werden? Wenn ja, welche Nachweise müssen dem Finanzamt vorliegen (z.B. kein Ticket, da Messeeintritt kostenfrei)?

  • Privateinlagen und Einkommen

Beispiel: 2018 wurden 20.000 EUR als Privateinlage auf dem Geschäftskonto eingezahlt. 2019 wurden 25.000 EUR als Einkommen ausgezahlt bzw. waren diese am Ende des Jahres als Gewinn übrig. Muss die im Jahr zuvor getätigte Privateinlage erst getilgt werden, dass es somit nur 5.000 EUR Einkommen sind oder muss der Gewinn explizit als Tilgung angegeben werden?

  • Miete/Strom

Wir arbeiten von Zuhause aus, wobei das Gäste- und Esszimmer bereits fast vollständig als Lager und Büro umfunktioniert wurde. Im Moment rechnen wir keine Kosten als Betriebsausgabe an, weder bei der Miete, noch beim Stromverbrauch. Ist es möglich, die Kosten für Miete und Strom anteilig als Betriebsausgabe zu buchen? Wenn ja, in welchen Umfang bzw. wie wird dies berechnet?

  • Private Quittungen

Wir kaufen Klebeband immer günstig von Privat (Filamentband, im Handel zu teuer). Wir bekommen dafür eine normale Quittung, haben diese aber bislang nie als Betriebsausgabe angesetzt – ist das möglich?

Auch haben wir z.B. einen Etikettendrucker von Privat gekauft und eine Quittung erhalten – sind diese Kosten auch als Betriebsausgabe buchbar? Welche Angaben müssen diese Quittungen enthalten?

  • AfA/Anschaffungen

Wir haben günstig (Lager-)Regale für 100 EUR erworben und diese nicht abgeschrieben, sondern direkt als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“gebucht – korrekt? Ein PC-Monitor sollte ein „nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut“ sein und dieser muss, trotz der Abschreibungsgrenze von 800 EUR Netto, über 7 Jahre (Laut AfA-Tabelle) abgeschrieben werden, korrekt? Gilt dies auch für gebrauchte Anschaffungen (ggf. auch von Privat?)

Danke im Voraus :)

AFA, Buchhaltung, einkommensteuer, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

Liebe Community,

ich sitze gerade an Elster und bin nun einfach nur noch verwirrt. Ich habe sehr viele Fragen und werde auch noch einen weiteren Thread zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten eröffnen. Nun aber erstmal zu meinem ersten Anliegen:

Ich habe letztes Jahr einen Werkstudentenjob gemacht, der mit laut Nr. 4 auf dem Lohnsteuerbescheid 0,00 € einbehaltene Lohnsteuer berechnet wurde. Meine Frage hier: muss ich davor jetzt Angst haben und die Lohnsteuer irgendwie zurückzahlen oder sowas?

Ich habe dann nach meinem Studienabschluss ein freiwilliges bezahltes Praktikum gemacht und bin damit brutto über 9,000 € gekommen. Als ich mein Masterstudium dann aufgenommen habe, hatte ich zusätzlich noch 3 weitere Jobs gemacht, bei denen ich aber zusammengerechnet nie mehr als 450€ pro Monat verdient habe.

Und dann war ich noch freiberuflich als Autorin tätig, aber das auch unter einem Verdienst von insgesamt 400€ im kompletten Jahr.

Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt, uff.

Kann mich hier vielleicht jemand beruhigen und mich mal aufklären? Das wäre super nett. Danke!

PS: Ich habe noch eine Frage zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten, dazu eröffne ich einen gesonderten Fragen-Thread.

Vielen Dank an diese wunderbare Plattform, das ist wirklich eine tolle Sache!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern
Fällt bei Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer an?

Hallo zusammen,

ich möchte den Stellplatz, der zu meiner Mietwohnung gehört untervermieten (mit Einverständnis des Vermieters), da ich ihn selbst nicht benötige. Online Recherche zu dem Thema hat nun ein paar Fragen aufgeworfen, die sich durch weitere Recherche nicht klären ließen.

Und zwar liest man an vielen Stellen, dass bei Parkplatzvermietung auf jeden Fall Umsatzsteuer anfällt. An anderen Stellen heißt es, dass sofern der Umsatz unter 17500 € liegt (was definitiv der Fall wäre... ca 500 € p.a.) die Kleinunternehmerregelung gilt und man keine Umsatzsteuer zahlen muss. Nun stellen sich mir folgende Fragen:

Wenn man sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen will, müsste ich dann dazu ein Gewerbe anmelden? Oder ist das einfach automatisch so, wenn ich in der Einkommenssteuererklärung die Miete für den Parkplatz angebe und dann ja offensichtlich der Betrag weit unter 17500 € liegt?

Bzgl. Gewerbe anmelden bei Parkplatz-Untervermietung habe ich auch wiederrum an anderer Stelle gelesen, dass das kein Gewerbe sei, da man ja selbst für den Parkplatz bezahlt und damit keinen Gewinn erzielt...

Also müsste ich ein Gewerbe anmelden ja oder nein? Wenn ich nicht extra ein Gewerbe anmelden muss, muss ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen? Oder reicht es die Untervermietung in der Einkommenssteuer anzugeben bei "Vermietung und Verpachtung"?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... ich habe gefühlt jeden auffindbaren Artikel zu dem Thema durchgelesen und bin trotzdem nicht schlauer, weil die Aussagen sich oft widersprechen oder nicht ganz eindeutig sind.

Danke schon mal!

Steuererklärung, Umsatzsteuer, Untervermietung
Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

Kapital, Abgeltungssteuer, Finanzamt, Online, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Kapitalerträge
Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag
Falsche elektronische Lohnsteuerbescheinigung?

Ich habe im ganzen letzten Jahr als Angestellte gearbeitet. Aufgrund einer Krankheit wurde ich vom 18.11. bis 30.12. krankgeschrieben. Am 31.12. lief der Vertrag aus und wurde nicht verlängert.

Jetzt habe ich am 18.11. noch 6 Stunden gearbeitet und damit gilt dieser Tag als Arbeitstag. Der 31.12. war ein offizieller Urlaubstag, den die Chefin allen geschenkt hat. Demnach in ich nicht ins Krankengeld gefallen.

Mein alter Arbeitgeber hat aber alles falsch gemacht. Er hat die letzten beiden Dezembertage nicht bezahlt, weil er mich schon am 18.11. als krank eingetragen hatte und nahm an, ich bezöge Krankengeld. Jetzt habe ich ihn endlich auf diesen Fehler aufmerksam machen können. Er hat sich endlich meiner angenommen (Die Agentur für Arbeit hat schon immer wieder nach dem Krankengeld gefragt.), aber ich werde nicht schlau aus den Papieren...

Die Krankenkasse hat mir sofort ohne wenn und aber eine Negativbescheinigung ausgestellt, die ich für die Agentur kopieren soll.

Mein alter Arbeitgeber hat mir eine korrigierte Gehaltsabrechnung von Dez 2019 gechickt (Nachzahlung, unter 50€) in Verbindung mit einer Gehaltsabrechnung von April 2020, obwohl ich im April ja nicht mehr dort angestellt bin.

Außerdem habe ich keine korrigierte elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2019, sondern eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2020 bekommen.

Okay, das Geld ist regelmäßig, aber nicht mehr kurze Zeit nach meiner Arbeitszeit eingeflossen. Dass sagt mir, das der §11 EStG nicht greift, wenn ich jetzt richtig recherchiert habe, aber ist da nicht trotzdem was fasch? Oder kommt mir das alles nur "spanisch" vor, ist aber "deutsch" richtig?

Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Soll ich denen eine Mail schreiben, dass ich eine Korrigierte von 2019 brauche? Ich brauche ein oder zwei Tipps. Wer kann hier helfen?

Steuererklärung
Steuererklärung: Pkw statt Bahn angegeben?

Hallo !

Ich fahre täglich von Mo. bis Fr. mit der Bahn zur Arbeit. Die einfache Fahrstrecke beträgt 95 km. Für die Bahnfahrten habe ich im Jahr 2019 insgesamt 3.013,80 Euro bezahlt. In der Steuererklärung habe ich angegeben, dass ich mit dem Pkw zur Arbeit fahre. Dies wurde auch über viele Jahre so anerkannt. Früher habe ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen. Der meinte, es ist egal was man angibt. Bei dieser Fahrleistung komme ich ohnehin über den Höchstbetrag. 

Nun schrieb mich heute das Finanzamt bzgl. meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 an, die ich im Februar 2020 eingereicht habe. 

"Sie haben in großem Umfang den Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten beantragt. Diese Aufwendungen können künftig nur noch berücksichtigt werden, wenn Sie die jährlich mit Ihrem Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer nachweisen bzw. glaubhaft machen. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Kilometerleistung kann z. B. durch Inspektions- und Reparaturrechnungen, Kauf- oder Verkaufsverträge oder Hauptuntersuchungsberichte des Kraftfahrzeugs erfolgen, wenn diese den jeweiligen Kilometerstand ausweisen. Ich bitte um Erledigung meines Schreibens innerhalb von 4 Wochen."

Meine Fragen wären:

a) Drohen mir strafrechtliche Konsequenzen, weil ich Pkw statt Bahn angegeben habe?

b) Wie sollte ich auf das Schreiben reagieren? Meine Monatskarten hinsenden oder das Schreiben ignorieren und auf die Steuererstattung in diesem Jahr verzichten?

Vielen Dank schon mal für die Mühe.

Steuererklärung, Steuerrecht
Wie wahrscheinlich ist eine Steuererstattung bei Steuerklasse 1 wenn ich nicht so viel Geld verdient habe?

Hallo, liebe Antworter,

Ich bin ein Ausländer, ich entschuldige mich für die Fehler :)

im Jahr 2018: Vom 1. Januar bis 15. August 2018 hatte ich keine Einkommen, keinen Job, ich habe mit meinem Vater in München gewohnt, dann am 15. habe ich ein neues Leben angefangen in einer neuen Wohnung in der nähe von Stuttgart (und meiner Mama), ganz alleine, und auch einen Job bekommen.

Für Zeitraum 15-30. August hat mir das Jobcenter ca. 230 Euro überwiesen (einmalig und nicht mehr). Mein Bruttolohn war 2177 Euro monatlich, bis Ende des Jahres ich habe insgesamt 1082,54 Euro Lohnsteuer und 85,97 Euro Kirchensteuer bezahlt. Ich hatte keine andere Einkommen.

im Jahr 2019: ich habe bis 15. März 2019 gearbeitet, brutto 4977,24 Euro verdient und 582,64 Euro Lohn-, und 46,57 Euro Kirchensteuer bezahlt. Dann ich war sehr enttäuscht, depressiv, ich habe gesagt, dass ich die Altenpflege nicht mehr mache. Ich musste das Hartz IV beantragen. Bis ende September habe ich ca. 900 Euro bekommen monatlich (6,5x900 Euro = 5850 Euro, mit Mietkosten). Am 1. Oktober habe ich eine neue Ausbildung angefangen, monatlich brutto 1061,40 Euro verdient, das Jobcenter hat mir monatlich 230 Euro Aufstockung gesendet und bis Ende des Jahres habe ich insgesamt 16,41 Euro Lohnsteuer und 1,31 Euro Kirchensteuer bezahlt.

Kann ich etwa Steuererstattung zurückfordern?

Ich bin kein dummer Mensch, sorry für die Frage, aber ich verstehe nur Bahnhof wenn ich die Steuerregelung lese.

Vielen Dank für die Antwort im Voraus! Edit

Steuererklärung, Steuererstattung
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer, Steuererklärung

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