Steuerrückzahlung und Vorauszahlung trotz Arbeitslosigkeit?

3 Antworten

  1. Siehe Snoopy. Hier wäre zu prüfen, ob zwei Einzelveranlagungen günstiger wären als eine Zusammenveranlagung.
  2. Das ist prima, dass IHR das wisst. Das Finanzamt kann nur aus dem was machen, was es weiß, und das ist in diesem Fall der Bescheid, der euch vorliegt. Also stzt ihr euch hin, beantragt die Herabsetzung der Vorauszahlungen und begründet den Antrag mit dem, was ihr hier "wisst".

Sache erledigt.

Ihr habt keine Steuerrückzahlung bekommen, sondern müßt Steuern nachzahlen.

Der Bezug von ALG1 führt in der Regel dazu dass der Progressionsvorbehalt zum Tragen kommt. Da Ihr auch schon bisher Steuervorauszahlungen leisten mußtet, hast Du hier nicht den gesamten Sachverhalt geschildert, der zu einer guten Bewertung notwendig gewesen wäre. Die zukünftigen Vorauszahlungen wurden deshalb so hoch angesetzt, um beim jahresausgleich nicht wieder mit einer höheren Nchforderung konfrontiert zu werden.

Zeljka89 
Fragesteller
 30.05.2018, 22:49

Danke für den Hinweis, ich habe den Titel bearbeitet. Kannst du mir bitte erklären was ein Progressionsvorbehalt ist?

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barmer  31.05.2018, 00:13
@Zeljka89

Das ALG an sich ist zwar steuerfrei, wie andere Sozialleistungen z.B. Elterngeld auch. Diese Leistungen ""schieben" die steuerpflichtigen Einkünfte aber in eine höhere Progression, d.h. für die gleichen Arbeitseinkommen sind die Steuersätze höher. Und da auf das ALG ja keine Steuern einbehalten wurden, müssen jetzt die erhöhen Sätze fürs Arbeitseinkomme nachgezahlt werden.

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Zeljka89 
Fragesteller
 30.05.2018, 22:50

Ah ja, nachzahlen mussten wir auch noch nie..

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Snooopy155  31.05.2018, 13:30
@Zeljka89

Hattet ja vorher kein ALG 1 bezogen.

Der Progressionsvorbehalt läßt sich auch verständlicher erklären. Es werden dem Einkommen zur Ermittlung des Steuersatzes die Einkünfte hinzugezählt, die nicht versteuert werden müssen - aus welchen Gründen / Ursachen auch immer - und damit wird der persönliche Steuersatz ermittelt. Der somit erhaltene Steuersatz wird dann zur Berechnung Deiner steuerpflichtigen Einkünfte herangezogen.

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Einfach mal beim Bearbeiter anrufen und fragen.

Sind auch nur Menschen.

correct  31.05.2018, 03:16

Und was soll der Bearbeiter sagen - vielleicht soll er auch den Bescheid vorlesen?

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Petz1900  31.05.2018, 07:23
@correct

genau, Mr. Schlaumeier. Wie eben immer das Finanzamt so macht, wenn man da anruft und Fragen hat.

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correct  31.05.2018, 09:56
@Petz1900

Tja, Du Oberwaiser, wegen sowas ruft eben nur so einer wie Du im Finanzamt an. Vernüftige Leute tun das nicht.

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EnnoWarMal  31.05.2018, 10:16
@correct

Der hat ja sonst nichts zu tun, da kann er ruhig mal ein wenig plauschen.

Petz1900 wird dann sicherlich gern auf die nächsten Fragen antworten, die ab Ende Juli zu erwarten sind, nämlich warum die Bearbeitung der Steuererklärung so lange dauert.

Wenn es nach mir ginge, würde ich Telefonate ins Finanzamt nur über eine 0190er Nummer gestatten. Dann würden vielleicht weniger Leute unnütz von der Arbeit abgehalten.

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Petz1900  31.05.2018, 12:37
@EnnoWarMal

So ist es, Herr WarMal.

Geht doch alles schneller bei VZ 2017, es braucht ja keine Belege mehr :)

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correct  31.05.2018, 16:32
@Petz1900

Das glaube ich eher nicht.

"es braucht ja keine Belege mehr" ist falsch - es müssen den Erklärungen keine Belege beigefügt werden (was eine Menge Porto und Hin- u. Herschíckerei von Unnötigem erspart).

Also müssen Belege, die geprüft werden sollen, gesondert angefordert werden.

Es dauert also eher gleich lang oder länger (für den Betroffenen).

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