Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.

Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.

In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.

Fragen:

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Steuererklärung, Steuern
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung
50% Anstellung + Honorar, wie Einkommensteuer berechnen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

September 2019 beende ich meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und habe nun verschiedene Arbeitsmöglichkeiten.

Ich möchte auf 50% in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Eine 50% Stelle hat ca. 1500 Brutto monatlich. Mir wurden nun von zwei verschiedenen Arbeitgebern Honorarstellen angeboten, wenn ich beide annehmen würde wäre ich monatlich bei ca. 680 Euro (Somit fällt die Übungsleiterpauschale weg).

Je nachdem wieviel Einnahmen bei den Honorarstellen für mich lohnen, kann ich die monatlichen Einnahmen verringern oder erhöhen.

Nun meine zwei Fragen:
Meine Sozialabgabe werden ja dann von der 50% Stelle ja übernommen.

Wie kann ich am besten ausrechnen, wieviel Einkommensteuer ich am Ende des Jahres für die Honorarstellen zahlen muss?
Rechne ich ALLE meine Einnahmen zusammen und schaue was Brutto dabei raus kommt oder wie muss ich das rechnen ... ?

Und die andere Frage ist, wieviel Honorartäigkeit lohnt sich für mich?

Ich habe versucht diese Fragen selber zu beantworten, jedoch finde ich nicht passendes.

Ein anderes Thema ist noch, dass ich ein Kleingewerbe als Fotografin habe. Ich werde dieses und nächstes Jahr kaum einnahmen haben (ca. 1000 Euro vielleicht) lohnt sich das Kleingewerbe oder lohnt es sich für mich steuerlich mich abzumelden?

Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.

einkommensteuer, Finanzamt, Honorar, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuererklärung