Motorschaden auf dem Weg zur Arbeit steuerlich absetzbar?
Moin zusammen,
ich habe versucht, einen Motorschaden auf dem Weg zur arbeit steuerlich abzusetzen, es wurde abgelehnt.
Ich habe nun zwei gegenteilige Meinungen gelesen:
"Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 EStG) oder für Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG" vom BMF, nach der zusätzliche Unfallkosten absetzbar sind
vs. "Reparaturkosten für Falschbetankung nicht abzugsfähig – BFH vom 20.03.2014 – Az. VI R 29/13"
Ich hatte aber weder einen Unfall noch Falschbetankung, sondern die Steuerkette.
Hat mein Einspruch Aussicht auf Erfolg? Sollte ich es telefonisch versuchen es zu klären, oder direkt einen Einspruch einlegen?
Viele Grüße
Mr.Green
1 Antwort
"Hat mein Einspruch Aussicht auf Erfolg?"
nein wohl kaum. Nur Unfallschäden sind absetzbar. Alles andere nicht. Ein Schaden durch falsch-Betankung auch nicht, ebenso Motorschaden durch Steuerkettendefekt.
Nicht das Du dann noch neue Reifen absetzen willst, weil auf dem Weg zur Arbeit ein Nagel lag und den Reifen beschädigt hat. Das wird auch nicht gehen. Oder Unfall-Schaden mit Fahrerflucht am Fahrzeug während es vor der Firma parkte. Versuche mal das abzusetzen. Viel Spass!
Wenn das nur fehlt :http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=STRE201375115&psml=bsndprod.psml&max=true
Klar so argumentieren die Finanzverwaltungen auch immer. Klar ein Gericht hat Recht gesprochen, aber das gilt noch lange nicht für alle, oder vergleichbare Fälle, sondern nur für diesen Fall. Es muss also jeder einzeln klagen.
Der nächste Unsinn. Ein Gericht "spricht nicht Recht" - es fällt ein Einzelurteil.
Natürlich kann jeder einzeln klagen.
Auf der Seite, die du da ausgegraben hast, heißt es ja bereits im letzten Absatz:
[Das FG] hat die Revision zugelassen. Sobald Revision eingelegt wurde, ruhen Einspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes.
Diese endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs liegt schon seit langem vor. Am 20.3.2014 wurde dort unter Aktenzeichen VI R 29/13 entschieden, dass das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts keinen Bestand haben kann.
Sorry das wuste ich nicht. Ich hatte geglaubt das Richter Recht sprechen, das sie nur Urteile in Einzelfällen wuste ich nicht. Klar ich habe nicht Jura studiert. Ich habe irrtümlich geglaubt das die Rechtsprechung in D durch Gerichte erfolgt.
Hm, und was ist mit diesem Urteil, dessen AZ leider fehlt? https://www.etl.de/aktuelle-themen/motorschaden-reparaturkosten-zusaetzlich-zur-entfernungspauschale-abziehbar