Steuerbescheid vom Finanzamt nachträglich geändert wegen fehlender Unterlagen?

4 Antworten

Meine Glaskugel sagt, dass das Finanzamt eine Kontrollmitteilung über erhaltene Einnahmen von 6.525 Euro hat.

Das Finanzamt hielt es für unwahrscheinlich, dass diese Einnahmen in den erklärten Einnahmen enthalten sind und wollte von Dir weitere Angaben.

Da keine Angaben gemacht wurden, wurden die erklärten Einnahmen um die Einnahmen aus dem Kontrollmaterial erhöht.

Geändert wurde vermutlich nach § 173 AO.

Man kann gegen jeden (fast) Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, steht übrigens auch im Steuerbescheid unter dem Stichwort Rechtsbehelfsbelehrung.

Damit ist der ganze Fall wieder offen und es kann grundsätzlich alles geändert werden.

Zum Nachteil allerdings nur nach vorheriger Ankündigung, Stichwort Verböserung.

mir ist gerade aufgefallen, dass ich zwei Einnahmen vergessen hatte zu verbuchen, die sich allerdings nicht auf meinen Kleinunternehmer-Status auswirken. Was hat das für Konsequenzen, wenn ich dies korrigiere? Bzw. ist das dann eine Korrektur meinerseits oder wird das Finanzamt das als Steuerhinterziehung sehen, weil ich es ja erst nicht abgegeben habe?

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@presentbriefs

Steuerhinterziehung ist es (meist) erst, wenn man es nicht erklärt.
Also Versäumtes nachholen, dann kann man auch wieder ruhig schlafen ;) 

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"Da trotz Aufforderung mit Schreiben vom... keine Belege über die Einnahmen aus freier Mitarbeit für 2016 eingereicht wurden, wurde der Gewinn um 6.525 von Amtswegen erhöht"

Hier wäre zunächst zu prüfen, ob dem Finanzamt eine Korrekturvorschrift zur Seite steht, die ihm eine Änderung überhaupt ermöglicht. Wenn in der Steuererklärung alles angegeben war, fehlt schon mal eine Voraussetzung für eine Änderung nach § 173 AO.

mir ist gerade aufgefallen, dass ich zwei Einnahmen vergessen hatte zu verbuchen, die sich allerdings nicht auf meinen Kleinunternehmer-Status auswirken.

Achso. Ich dachte, es ging um die Einkommensteuer. Dort müssten sich die vergessenen Einnahmen doch auf jeden Fall auswirken und § 173 AO findet als Korrekturvorschrift eine Grundlage.

Natürlich kann ein Steuerbescheid geändert werden - wenn es einen Grund dafür gibt.

Einspruch kannst Du auch einlegen - wenn Du eine Begründung dazu hast.

Natürlich kann ein Steuerbescheid geändert werden - wenn es einen Grund dafür gibt.

Nein. Zusätzlich muss auch eine Korrekturvorschrift greifen. Diese stehen in den Paragraphen 129, 164-177 AO.

Außerdem darf die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen sein. Aber das muss bei Bescheiden ab 2014 wohl nicht thematisiert werden.

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@EnnoWarMal

nicht nur in der AO, inzwischen hat auch das EStG ein paar Korrekturnormen aufgenommen....

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@EnnoWarMal

Wenn die genannten Vorschriften nicht greifen, gibt es keinen Grund.

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@Petz1900
inzwischen hat auch das EStG ein paar Korrekturnormen aufgenommen

Oha! Wo denn?

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@EnnoWarMal

Aber Enno, Du wirst doch die neuen Paragrafen drölfzehn und viertelvorzwölf kennen.

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@EnnoWarMal

der bescheid wurde ja erst jetzt geändert. Ich lege Einspruch ein, lege die fehlenden Unterlagen vor und der Bescheid wird wieder richtig korrigiert, so wie er vorher war.

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@presentbriefs

Falls es immer noch um die Einkommensteuer geht, dann ist dieses Ergebnis angesichts der nachreichten Einnahmen wohl unwahrscheinlich.

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@EnnoWarMal

@EnnoWarMal Sorry, war nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Ich dachte die Änderungsmöglichkeit des § 175b AO wäre im EStG verwurstet.

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