2 Steuernummern - Kleinunternehmer?

2 Antworten

Du gibst eine EÜR mit der Steuernummer für dein Gewerbe ab.

Du gibst eine Einkommensteuererklärung zusammen mit deinem Mann ab (wie bisher auch), zusätzlich aber mit Anlage G, in der du den Gewinn aus deinem Gewerbe einträgst.

Oh, er bestätigt - braucht wohl Punkte

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@correct

genau, so kennt man mich.

Wenigstens mit qualifizierten Antworten, das unterscheidet uns beide eben.

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@Petz1900

Nachplappern ist nicht qualifiziert, sondern kindisch - dafür bist du bekannt.

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Bisher war das eben nicht so - ich hatte nur eine Steuernummer - für mich und mein Gewerbe. Dann kam die Heirat also neue Steuernummer für die Zusammenveranlagung und dann bekam ich zusätzlich eine Steuernummer für mein Gewerbe. Also vorher habe ich ganz einfach meine Steuererklärung gemacht mit Anlage G und EÜR und nun war das für mich nicht ganz deutlich EÜR auf die Gewerbe-Steuernummer war mir schon klar nur wohin damit nicht so ganz ;) die Nachfrage beim Finanzamt hat leider gar keine Lösung gebracht - die wollten erst gar nichts für das Gewerbe - dann auf Nachfrage doch wenigstens die EÜR, die ich einzeln schicken sollte - doch so recht konnte ich mir das nicht vorstellen.

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@MaryB

"die wollten erst gar nichts für das Gewerbe" - das kommt dabei raus, wenn man beim Finanzamt anruft, aber an den falschen gerät oder falschen fragt oder schildert.

Am einfachsten ist es immer noch, den Anweisungen/Anforderungen zu folgen.

Man muss es ja nicht unbedingt verstehen - dafür sind die Finanzler da.

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aber die selbständigen Einnahmen kann ich ja dann nicht mehr unter der "Hauptsteuernummer" mit meinem Mann angeben

Das Formular EÜR fordert zur Angabe einer Steuernummer auf. Dort wird die Steuernummer, die für dich gilt, eingetragen. Dasselbe bei der Umsatzsteuererklärung und - sofern eine abgegeben wird - Gewerbesteuererklärung.

Danke schon einmal für die Antwort :)

Also das wäre dann Steuernummer A für die Einkommenssteuererklärung und im Anhang die EÜR mit Steuernummer B für das Kleinunternehmen? Und dann wie gehabt die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung angeben, aus wenn es eigentlich eine andere Steuernummer ist? (Umsatzsteuererklärung & Gewerbesteuererklärung wird nicht abgegeben, da Einkünfte weit unter 17000 € liegen)

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@MaryB

Wie es bei der Anlage G aussieht, weiß ich jetzt nicht genau, aber so wird es schon hinkommen.

Umsatzsteuererklärung... wird nicht abgegeben, da Einkünfte weit unter 17000 € liegen

Umsatzsteuer hat mit Einkünften auch nichts zu tun.

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@MaryB

Eine UST-Erklärung wirst Du wohl schon abgeben - sonst gibt´s Ärger.

Beim Rest lohnt es sich, logisch zu denken.

In der gemeinsamen ESt-Erklärung gibts Du Deinen Gewinn an - aus.

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@correct
Eine UST-Erklärung wirst Du wohl schon abgeben - sonst gibt´s Ärger.

Rein rechtlich schon. In der tatsächlichen Durchführung ist das nicht so sicher.

Beispielsweise wird regelmäßig bei reinen Wohnungsvermietern auf eine UStE verzichtet. Das Finanzamt hat auch keinen Bock, der Oma Uschi zu erklären, dass sie Unternehmerin ist, nur weil sie netten Studenten im Gartenhäuschen wohnen lässt.

"Ärger" ließe sich im Zweifel mit dem Argument "Verfahrensökonomie" zerschlagen.

Allerdings ist "nur steuerfreie Umsätze" noch etwas anderes als "Kleinunternehmer". Bei letzterem muss das Finanzamt ja wissen, dass die Voraussetzungen (noch) vorliegen.

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@correct

Eine UST-Erklärung wird bei vielen Finanzämtern bei Kleinunternehmerregelung nicht verlangt - weil ja keine Umsatzsteuer erhoben wird, ansonsten ist es lediglich das ausfüllen von ca. 3 Zeilen, das zähle ich also in dem Fall nicht als wirkliche UST-Erklärung.

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@MaryB

"das zähle ich also in dem Fall nicht als wirkliche UST-Erklärung" - nur ist es egal, als was Du es zählst.

Ein Blick ins Gesetz genügt.

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@MaryB

Das FA wird vermutlich ein System haben, die beiden Steuernummern in Zusammenhang zu bringen, und sei es über die StID .

Mir als Laie würde das mit den zwei Steuernummern zunächst auch merkwürdig vorkommen, zumal man die EÜR ja eben nur als Anlage zu einer kompletten Steuererklärung abgeben kann. Aber offenbar ist das so vorgesehen.

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@Andri123

Sei dir sicher: Das Finanzamt hat damit keine Probleme. Es sind ja zwei Personen - also auch zwei Steuernummern.

Dass (zusammenveranlagte) Ehepartner eine gemeinsame Steuernummer nutzen, ist da eher als die Ausnahme zu sehen.

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