Zwei Teilzeitjobs lohnt es sich (rechtliches)?

2 Antworten

Der zweite Job würde bei Weiterbestehen des Erstjobs folgend mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden ...... allerdings würdest Du überzahlte Steuern via Einkommensteuer erstattet bekommen. Und Du wärest ehedem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Ob Du nun eine Anstellung von 2.000,- Euro hast, oder zwei Anstellungen über jeweils 1.000,- Euro, ist für die Jahressteuer das gleiche.

Was an Deinem Sachverhalt unklar ist, ist Deine Verdienstsituation. Bekommst Du Dein Gehalt komplett weiter, obwohl keine Arbeit von Dir gefordert wird?

Wenn Du in der ersten Anstellung nicht arbeitest udn auch kein Geld bekommst, ist es kein Problem, Du nimmst die zweite Anstellung an udn sagst dem Arbeitgeber, "ich habe noch eine zweite Anstellung, die aber ruht. Bitte melden Sie sich als 1. Arbeitgeber an."

Der weiß dann, was zu tun ist und die neue Stelle wird mit der normalen Steuerklasse, vermutlich I, abgerechnet. Wenn dann die zweite Anstellung wieder aktiv wird, wird dort nach Steuerklasse VI abgerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung