Notarkosten für Schenkung steuerlich geltend machen?
Hallo,
für eine Schenkung habe ich Notarkosten zu tragen. Kann ich diese in meiner Lohnsteuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen?
5 Antworten
Notarkosten für eine Schenkung könnten möglicherweise steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese im direkten Zusammenhang mit einer steuerlich absetzbaren Spende angefallen sind.
Wieso man für eine Spende einen Notar braucht kann ich mir nicht vorstellen.
Nein, weder in dieser nicht existenten Erklärung, noch in der Einkommensteuererklärung.
Sie erhöhen ggf. die Anschaffungskosten des geschenkten Vermögens.
Gilt das auch für die Einkommenserklärung/Lohnsteuererklärung [gemeint ist die Einkommenstuererklärung]
Nein, steht doch in der Überschrift: "Schenkung". Du kannst doch nicht einen Mopedführerschein machen und dann fragen, ob du damit einen LKW fahren kannst.
Gegenfragen:
Was ist eine Lohnsteuererklärung?
Was ist an einer Schenkung aussergewöhnlich (bzw. den Kosten dazu)?
Lohnsteuererklärung = Einkommenssteuererklärung.
Gegenfrage dazu: Warum nicht?
gibt diverse Kosten die steuerlich relevant sind
Hallo tholo,
das "Ding" heist Einkommenssteuererklärung.
Eine Lohnsteuererklärung gab es als Fachbegriff im Gesetzestext nie.
Nein, das ist nicht möglich.
Danke, hab ich auch schon gefunden. Gilt das auch für die Einkommenserklärung/Lohnsteuererklärung wäre meine Frage?
"Die Länderfinanzverwaltungen stellen fest, dass es sich bei den allgemeinen Erwerbsnebenkosten (z. B. Kosten für Notar oder Handelsregister) um Folgekosten der Schenkung handelt. Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. "