allergie luftreiniger filter

3 Antworten

Ich glaube ja eher nicht, das die Geltendmachung der Kosten als aussergewöhnliche Belastung so ohne weiteres gelingen wird. Es hat aber auch schon jemand die Kosten für das Fällen von Bäumen gerichtlich durchsetzen können.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/heuschnupfen-kosten-als-aussergewoehnliche-belastung-absetzen.html&ved=2ahUKEwiTiOyyo4HfAhUHKVAKHbSyDGQQFjAAegQIBBAB&usg=AOvVaw1ASAaIg3QzfjYeBSscPQEf

Ich schätze mal, dass Du zumindest per Attest nachweisen müsstest, dass die üblichen Therapien nicht ausreichend sind, z.B. Pollenschutzgitter, encasing, Antihistamine etc.. Dann wird sich noch die Frage stellen, ob nicht ein Gerät für 200,-€ reichen würde. Und ob Du damit über die Belastungsgrenze kommst.

Nur nebenbei, muss es wirklich sein? Es gibt ja auch hohe Folgekosten (Filterwechsel, Strom, und Nebenwirkungen wie Elektrosmog, Geräusche).

Das Übliche wäre ja Pollenschutzgitter, encasing der Matraze, Bettdecke etc., nur abendliches Lüften, kein Teppich oder gepolsterte Möbel und immer schön sauber machen, mit einem geeigneten Staubsauger bzw. auch häufiges Wischen. Ja, ist nicht schön, Allergiker zu sein. Viel Glück.

Dürfte private Lebensführung sein. Da kann man nichts steuerlich absetzen. Für die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen ist der Aufwand mit absoluter Sicherheit innerhalb des Selbstbehalts.

Das mit dem Zuschuß mußt Du uns bitte erklären. Seit wann gibt das Finanzamt Zuschüsse?

Oder hast Du Dich im Eifer des Gefechts vertippt und wolltest die Krankenkasse schießen? Das wäre wenigstens den Versuch wert.

Der Begriff "Zuschuss vom FA" wurde sogar in diesem Artikel erwähnt. Indirekt bedeutet eine Geltendmachung der Kosten ja auch eine Bezuschussung...naja

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.optimal-absichern.de/magazin/krank-durch-allergien-welche-hilfe-gibt-es-vom-finanzamt.php&ved=2ahUKEwiZlvvJoIHfAhWD6qQKHTDBDXcQFjACegQIChAB&usg=AOvVaw3iRADdcj1hBDZJZ7yRvZi6

Ob die Belastungsgrenze erreicht wird, wissen wir nicht. Gute Filter kosten einiges und es kann ja im selben Jahr noch z.B. eine Zahnsanierung geschehen sein.

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@Andri123

Es wird nicht der Begriff verwendet, sondern die selbe d... Frage gestellt.

Das kommt davon, wenn man sich immer wieder irgendwelche dubiose Seiten raussucht und auch noch verbreitet, anstatt einfach nur ins Gesetz zu schauen.

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Wurde der Filter vom Arzt als notwendig angesehen? Wenn es ein Hilfsmittel ist, was medizinisch anerkannt ist, aber was die Kasse nicht, oder nur mit einem kleinen Zuschuss bezahlt, können die Ausgaben ggf. als aussergewöhnliche Belastung angesetzt werden, wobei aber eine zumutbare Belastung gegengerechnet wird.

Sonst sehe ich da keine Chance.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung