Darf ich Aktien verkaufen und gleich wieder kaufen?

Hallo an alle Finanzexperten,

Aktuelles Datum: Ende Mai 2020

Ende Februar diesen Jahres kam es ja aufgrund von Corona zu einigen Turbulenzen am Aktienmarkt. Daraufhin habe ich alle meine Aktienpositionen, die im Plus standen (mehr oder weniger freiwillig) verkauft. Durch die Gewinne habe ich meinen Freistellungsauftrag von 801€ signifikant überschritten und damit natürlich ordentlich Steuern gezahlt.

Nun meine Überlegungen:

Ist es sinnvoll jetzt Positionen zu verkaufen, die weit im Minus stehen, um den Verlusttopf bei meiner Depotbank aufzufüllen, nur um weitere Positionen zu veräußern, die seit dem "Crash" wieder zu Gewinnen geführt haben - um diese Gewinne - soweit es geht, steuerfrei behalten zu können, also mit diesem Verlusttopf wieder verrechnen zu können? Die Verlustbehafteten Titel würde ich gerne sofort wieder zurückkaufen, da ich von ihnen langfristig eine gute Wertentwicklung erwarte.

Ich bin kein Trader, ich möchte nur den Freibetrag optimal ausnutzen und lege eher langfristig an.

Ein zweiter Gedanke: Wenn gegen Jahresende noch 400€ vom Pauschbetrag frei sind, darf ich dann Aktien verkaufen, die genau 400€ Gewinn generieren - und diese Titel sofort danach wieder zurück kaufen? 400€ Gewinn bedeuten ja 100€ Steuern wenn der Freibetrag verbraucht wäre - nach meinem Gedankengang aber nur 20€ Ordergebühren - müsste also kein "Draufleger" sein.

Denke ich irgendwie falsch, oder wäre das eine legitime Vorgehensweise?

Ich bedanke mich schonmal im voraus für hilfreiche Antworten.

Aktien, Steuern
Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren
Hausvertrag bei Massahaus mit Rücktrittsrecht Grundstück vohrzeitig beeenden?

Guten Abend,

wir haben mit der DFH Haus GmbH (Massahaus) einen Hausvertrag mit Rücktrittsrecht Grundstück Anfang 2020 abgeschlossen. Für die Grundstückssuche haben wir 12 Monate im Rücktrittsvertrag berücksichtigt. Bis heute haben wir leider kein einziges der in Aussichtgestellten Grundstücke angeboten bekommen. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Wir haben von unsere Seite aus Zeitungsanzeigen geschaltet, auf Online Marktplätzen inseriert, Bekannte instrumentalisiert und Laternen beklebt leider alles ohne Erfolg. Wir haben nicht eine einzige Rückmeldung erhalten die auch nur Ansatzweise in unser Budget passt. Aktuell haben wir hier im Umkreis (Düsseldorf) bis 15Km Preise von 490€ - über 1000€ pro m². Dieser Zustand wird sich ja auch bis Januar hier nicht ändern.

Bleibt also nur die Möglichkeit eines Standort wechsels inkl. Jobwechsel was die Kreditwürdigkeit natürlich killt.

Oder man legt den Plan vom Haus erstmal ad acta und guckt in ein paar Jahren mal was machbar ist. Es würde mich einfach erleichtern wenn man jetzt einfach und ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag kommt so wie es der Berater in jedem Verkaufsgespräch immer wieder erwähnt hat. Da es ja aktuell einfach nicht zu realisieren ist.

Leider verstärkt das Internet meine Bauchschmerzen ehr noch zu dem Thema. Ich meine eine so große Firma kann doch nicht mit solch im Internet kosarinden Methoden Arbeiten das wäre doch Rufschädigend.

Da säßen ja alle (Massa, Allkauf, Okal) im selben Boot.

Hat jemand Erfahrung wie die Reaktion der DFH ist?

Im Internet stehen ja ehr ältere Sachverhalte. Und leider meist nix Positives.

Grundstück, Immobilien

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