Großeltern haben Nießbrauch, Opa stirbt, Oma bewohnt weiter Wohnung, Absetzung Beerdigungskosten bei der Steuer?

2 Antworten

Warum musstest Du denn als Enkel die Kosten der Bestattung übernehmen?

Wenn das im Schenkungsvertrag so festgelegt wurde, steht dem ja ein erhaltener Wert gegenüber. Auch, wenn real noch kein Geld fliesst.

Eine geschenkte Wohnung kannst Du übrigens nicht erben, da sie Dir schon gehört.

Vielen Dank für die Antwort. Die Schenkung ist eine vorweggenommenes Erbe. In dem notariellen Vertrag steht nichts davon wer die Beerdigungskosten übernimmt. Im Testament setzen meine Großeltern sich gegenseitig ein, mit dem bisschen was sie besitzen, danach bin ich Alleinerbe. Meine Oma hat nur ihre kleine Rente und somit musste ich die Beerdigungskosten übernehmen. Das Finanzamt argumentiert ja, das der Wert der Wohnung gegen die Beerdigungskosten gesetzt werden. Tatsache ist jedoch, dass ich nicht von meinem Opa geerbt habe, sondern von meiner Oma die Wohnung "geschenkt" bekommen habe. Mein Opa hatte lediglich ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Das ist durch sein ableben weggefallen.

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@gbmaza

Wie Privatier schon schrieb, Du warst nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen und insofern sind sie auch nicht absetzbar.

Solltest Du mit einer sittlichen Verpflichtung aufgrund der Schenkung argumentiert haben, so würde ich an Stelle des FA auch die Schenkung anmerken.

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Du hast die Wohnung doch schon geschenkt bekommen. Das Finanzamt hat recht.

Ne .... die Krux ist hier das Nießbrauchrecht .... und deshald dürfen selbst 14 Jahre nach Übertragung die Bestattungskosten nicht steuermindernd eingetragen werden.

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@wilees

Wie dem auch sei. Jedenfalls die Zwangsläufigkeit fehlt.

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