Rundfunkbeitrag Mahnung - als Scheidungskind bei beiden Eltern gemeldet, Vater zahlt den Beitrag nicht?

3 Antworten

Da der Sohn ja nun erwachsen ist, kann er ja nur an einer Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Meldung zuvor ja vom Elternteil erfolgt ist. Das müste sich ja nachweisen lassen durch Kopie/Foto der Meldebestätigung aus der Vergangenheit.

Dem Sohn ist zu empfehlen, sich sofort beim Ordnungsamt zu erkundigen, ob er dort noch mit Zweit-Wohnsitz gemeldet ist. ggf. sofort abmelden, mit Hinweis, das die Meldung nicht durch ihn erfolgte, sondern durch die Eltern.

Vielleicht über einen Befreiungsantrag für die Nebenwohnung?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html&ved=2ahUKEwjCq5myj8_pAhVkyaYKHZN3C3EQFjADegQIBBAC&usg=AOvVaw0eXRrJXbzaltw-6fiexCOB

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://praxistipps.chip.de/gez-fuer-eine-zweitwohnung-so-ist-die-rechtslage_93104&ved=2ahUKEwjCq5myj8_pAhVkyaYKHZN3C3EQFjACegQICxAN&usg=AOvVaw1O_EwQsF6anTKLetkKAzFU

Und natürlich schnellstens dort abmelden.

Der Vater würde auch mir so einige gepfefferte Briefe mit Zahlungsaufforderung erhalten.

Gab es vielleicht Befreiungstatbestände für den Sohn, z.B. Bafög, ALG-II ? Die Befreiung kann man ja rückwirkend beantragen.

Er soll den ausstehenden Beitrag für die Wohnung seines Vaters bezahlen.

Wann wurde Dein Sohn 18 .... und für welchen Zeitraum ( darüber hinaus?? )werden Forderungen gestellt?

Vor 4 Jahren wurde er 18.

Hab mal so den ausstehenden Betrag zeitlich überschlagen. Mein Ex hat scheinbar seit 4 1/2 Jahren den Beitrag nicht bezahlt.

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@derema

Also rückwirkend können 36 Monatsbeiträge verlangt werde ..... nur wo sind denn dann alle an ihn adressierten Briefe geblieben?

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