Debeka rentenversicherung stillegen was beachten?

3 Antworten

Hallo erstmal... Der "Schrieb" ist eine Unterbrechungsvereinbarung. Versicherungsnehmer oder/und versicherte Person ändern sich nicht. Die maximale Unterbrechungszeit am Stück beträgt zwei Jahre. Danach würde der Vertrag beitragsfrei gestellt. Unterscheiden tun sich diese Varianten darin, dass die Unterbrechung zum vorgesehenen Termin wieder endet und der Vertrag wieder in Kraft gesetzt wird. Die Beitragsfreistellung ist endgültig bis zum Vertragsende erfolgt keine weitere Einzahlung. Ich hoffe es war gut genug erklärt und nicht zuuuuu detailliert. Lesen Sie die Ihnen zugesendete Vereinbarung und fühlen Sie sich bestätigt. Guten Abend.

Versicherungsnehmer oder/und versicherte Person ändern sich nicht.

Das stimmt nicht. Wenn der Fragesteller gerade arbeitslos geworden ist und die Direktversicherung vormals vom AG bezuschusst wurde oder auch nur dort geführt wurde (ohne Zuschus), dann wird der Fragesteller erst jetzt Versicherungsnehmer und versicherte Person zugleich.

Der Normalfall ist AG = Versicherungsnehmer und AN = versicherte Person.

Die maximale Unterbrechungszeit am Stück beträgt zwei Jahre.

Das wird durch die jeweilige Police bestimmt, die Ruhenstellung (beitragsfreie Zeit) kann auch kürzer sein.

Lesen Sie die Ihnen zugesendete Vereinbarung und fühlen Sie sich bestätigt.

Dem Fragesteller ging es vor allem um eine mögliche vereinfachte Gesundheitsprüfung beim Wiederinkraftsetzen. Bestätigt ist da gar nix.

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@Maerz2019

Dann habe ich das Feedback von Neuhier auf ihre Antwort nicht verstanden oder Sie haben es nicht gelesen. Es geht um 1 Jahr und private Rentenversicherung ohne Zusätze. (Auch BAV würde bei Unterbrechung nicht zur Änderung VN/VP führen. Diese Konstellation bleibt prinzipiell erhalten, bis der AN das Unternehmen verlässt.) Auch die inzwischen notwendige Zertifizierung für BAV bei meinem AG hat funktioniert und ich verlasse mich also nach wie vor auf Fachwissen. Eine Zusammenhang zu BAV, Arbeitslosigkeit, Gesundheitsfragen etc. habe ich nicht in der Frage gelesen und auch nicht zu beantworten. Guten Abend miteinander.

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@Verskfm

Also erstmal vielen dank:). Ja es geht um eine normale private rentenversicherung mit einer Todesfallleistung. Ich stelle sie nur für ein Jahr beitragsfrei, dass ich mir wieder rücklagen aufbauen kann, bzw. einen Kredit schneller tilgen kann.

Hätte noch die Frage, ob wenn es in 10 Jahren nochmals notwendig wäre sie stillzulegen, ich das nochmals machen kann, oder das nur einmal geht? Grüsse

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Du hast ja eh nur vor, die bAV 12 Monate ruhend zu stellen. Du wirst in dieser Zeit Versicherte Person und Versicherungsnehmer zugleich sein. Deine Frage ist also hypotethisch.

Nach den 12 Monaten Ruhendstellung kann je nach Police die Kündigung durch den Versicherer erfolgen. Kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Das Kündigungsrisiko einer allzulangen Ruhendstellung wiegt als weitaus schwerer als eine Gesundeitsprüfung.

Während der Ruhendstellung wird die bAV in eine Lebensversicherung überführt (nennt sich dann ehemalige betriebliche Altersvorsorge). Wenn Du nicht die Kündigung riskieren willst, muss vom Versicherer ein kleiner Beitrag nach 12 Monaten pro Monat bzw. Quartal vom Girokonto abgebucht werden, zB 45 € pro Quartal. Damit ist Ruhendstellung aufgehoben. Die Gesundeitsprüfung ist wenn sie überhaupt stattfindet, vereinfacht. Vorerkrankungen sind kein KO-Kriterium.

Jeder Versicherer tickt anders, daher sind hier nur eigene Erfahrungen wiedergeben. Näheres erfährst Du in der Police von der Debeka.

Das ist aber eine normale private rentenversicherung ohne irgendwelche zusatzbausteine

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@Neuhier2019

Ich habe das verstanden - ist ja nicht schwer.

Es handelt sich um eine Direktversicherung = bAV.

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Hallo, wenn du die Versicherung nach der vereinbarten Unterbrechung ganz normal weiter besparst, so ist keine erneute Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung nötig.

Allerdings kann es sein, dass du danach paar Euro mehr zahlen musst, wenn du auf die selbe Todesfallleistung bestehst (Dir fehlen ja bis zu 2 Beitragsjahre) . Auch eine erneute Unterbrechung in z. B. 10 Jahren ist wieder möglich. Du solltest auch beachten, dass während der Unterbrechung im Fall der Fälle nicht die ganze Todesfallleistung gezahlt wird, sondern nur das, was du dir quasi bis zur Unterbrechung durch deine Beiträge "finanziert" hast.