Debeka rentenversicherung stillegen was beachten?
Hi, ich möchte meine Debeka Rentenversicherung für ein Jahr stillegen. Der Berater meinte am Telefon, dass er mir einen schrieb zusendet, wo ich dies dann eintragen kann. Er meinte dann, dass nach 2 Jahren, evtl. dann eine Gesundheitsprüfung stattfindet, falls ich es länger wie ein Jahr aussetzen will. Das verstehe ich nicht. Ist ja keine Bu.
Kennt sich hiermit jemand aus?
Grüsse
3 Antworten
Hallo erstmal... Der "Schrieb" ist eine Unterbrechungsvereinbarung. Versicherungsnehmer oder/und versicherte Person ändern sich nicht. Die maximale Unterbrechungszeit am Stück beträgt zwei Jahre. Danach würde der Vertrag beitragsfrei gestellt. Unterscheiden tun sich diese Varianten darin, dass die Unterbrechung zum vorgesehenen Termin wieder endet und der Vertrag wieder in Kraft gesetzt wird. Die Beitragsfreistellung ist endgültig bis zum Vertragsende erfolgt keine weitere Einzahlung. Ich hoffe es war gut genug erklärt und nicht zuuuuu detailliert. Lesen Sie die Ihnen zugesendete Vereinbarung und fühlen Sie sich bestätigt. Guten Abend.
Du hast ja eh nur vor, die bAV 12 Monate ruhend zu stellen. Du wirst in dieser Zeit Versicherte Person und Versicherungsnehmer zugleich sein. Deine Frage ist also hypotethisch.
Nach den 12 Monaten Ruhendstellung kann je nach Police die Kündigung durch den Versicherer erfolgen. Kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Das Kündigungsrisiko einer allzulangen Ruhendstellung wiegt als weitaus schwerer als eine Gesundeitsprüfung.
Während der Ruhendstellung wird die bAV in eine Lebensversicherung überführt (nennt sich dann ehemalige betriebliche Altersvorsorge). Wenn Du nicht die Kündigung riskieren willst, muss vom Versicherer ein kleiner Beitrag nach 12 Monaten pro Monat bzw. Quartal vom Girokonto abgebucht werden, zB 45 € pro Quartal. Damit ist Ruhendstellung aufgehoben. Die Gesundeitsprüfung ist wenn sie überhaupt stattfindet, vereinfacht. Vorerkrankungen sind kein KO-Kriterium.
Jeder Versicherer tickt anders, daher sind hier nur eigene Erfahrungen wiedergeben. Näheres erfährst Du in der Police von der Debeka.
Hallo, wenn du die Versicherung nach der vereinbarten Unterbrechung ganz normal weiter besparst, so ist keine erneute Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung nötig.
Allerdings kann es sein, dass du danach paar Euro mehr zahlen musst, wenn du auf die selbe Todesfallleistung bestehst (Dir fehlen ja bis zu 2 Beitragsjahre) . Auch eine erneute Unterbrechung in z. B. 10 Jahren ist wieder möglich. Du solltest auch beachten, dass während der Unterbrechung im Fall der Fälle nicht die ganze Todesfallleistung gezahlt wird, sondern nur das, was du dir quasi bis zur Unterbrechung durch deine Beiträge "finanziert" hast.