Vereinssitz und 1. Wohnsitz in Bundesland A und Niederlassung mit Gewerbe in Bundesland B? Gewerbe dann in Bundesland B mit 2. Wohnsitz anmelden?

1 Antwort

Der Verein scheint ein gewerblich tätiger Verein zu sein. Die Gewerbeanmeldung macht der Verein, verantwortlich Du als Vorstand.

Das ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die mit Deinem Wohnsitz erstmal nichts zu tun hat.

Wenn der Verein in einem anderen Ort, egal welchem Bundeslandes tätig werden will, braucht er dort eine Niederlassung, ein Büro. Ob u dort ein Unterkommen findest, ist nicht Sache des Vereins, sondern Dein Problem. Ob die ggf. Deine Kosten für eine Pension tragen, musst Du in der Satzung prüfen und mit den Vorstandskollegen aushandeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dank für die Antwort. Das stimmt nicht ganz. Der Verein als solcher wird bisher ausschließlich gefördert durch Spenden und Fördermitglieder. Das anzumeldende Gewerbe soll zusätzlich Geld einbringen, wird aber als eigenständiger Betrieb mit allen dafür notwendigen Konsequenzen also IK, Betriebsnummer, Steuernummer und Lizenz/Konzession geführt - eben nur in einem anderen Standort/Bundesland, als der Verein seinen Sitz hat. Und ich bin vom Verein mit allen Rechten ausgestattet, diesen Betrieb zu leiten. Also das Vereinsleben hat mit dem Gewerbe nur so viel zu tun, als dass die Einnahmen oder besser der Überschuss in die Vereinskassen fließen. Das Spendenkonto des Vereins hat aber nichts mit dem "Arbeitskonto" des Gewerbes zu tun. Es werden auch alle finanziellen Dinge vom "Arbeitskonto" finanziert. Lediglich der Name des Vereins steht auf der Gewerbeanmeldung

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@Abenteurer

Ändert aber nichts daran, dass entscheidend für die Gewerbeanmeldung der Standort, das Büro, die Betriebsstätte des Gewerbes ist. Ein Zweitwohnsitz, oder die Übernachtungsmöglichkeit ist davon unabhängig.

Aber wenn der Verein für seinen Gewerbebetrieb ein Büro mietet, in dem es auch einen Ruheraum gibt, wäre das ja ggf. eine Lösung für das Unterbringungsproblem.

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