ALG 1 immer Ende des Monats, aber P-Konto, sofort abheben?
Ich erhalte derzeite ALG 1 von ca. 950€ was immer am letzten Werktag des Monats eingeht.
Muss ich dann tatsächlich immer direkt alles Überweisen und abheben, dann ich kein Geld mit in den nächsten Monat nehme?
Da ich ja im nächsten Monat wieder zum Ende die 950€ erhalte.
Beispiel: Ich erhalte am 30.05.2020 meine 950€ ALG1, überweise davon Miete, Strom, Handy und habe noch 500€ übrig, nehme die 500€ mit in den neuen Monat, tätige ausschließlich Kartenzahlungen. Am 29.06. habe ich dann 0€ und einen Tag später erhalte ich wieder meine 950€.
Somit habe ich im Monat 06 (Juni) 500€ + 950€ auf mein Konto.
Wird das dann gepfändet über den Betrag?
2 Antworten
Nein. Geldeingänge bei einem P-Konto und vorhandenen Kontopfändungen dürfen erst im übernächsten Monat ihres Eingangs an den / die Pfändungsgläubiger abgeführt werden.
Im Folgemonat des Eingangs, in Ihrem Beispiel der Juni 2020, können Sie darüber unter Anrechnung auf den Pfändungsfreibetrag, der ja mit 1187 EUR über Ihren Zahlungseingängen liegt, verrechnet werden. Nicht verbrauchte Freibeträge werden (bei Guthaben, welches in den Folgemonat mitgenommen wird) zudem übertragen.
Nur dürfen Sie keine Zahlungseingänge aus dem Mai bis in den Juli auf dem Konto lassen; das müsste abgeführt werden.
Sie haben im Juni durch Ihre Verfügungen per Karte (lt. Beispiel) nie 550 + 950 EUR auf dem Konto.
Ja wie Du schon gemerkt hast, kannst Du einmalig einen beliebigen Betrag in den Folgemonat übernehmen. Dann muss Das Konto aber auf Null sein. Würden in Deinem Beispiel noch 50€ drauf sein, würde das gepfändet im Juli.