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KATRA

26.05.2020
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Erste Frage gestellt.
KATRA
14.08.2020, 12:13

Nießbrauch Pflegegeld Sozialamt?

Meine Mutter hatte bislang in meiner Wohnung mit Nießbrauch gewohnt. Sie ist nun im Pflegeheim und erhält Sozialhilfe. Das Sozialamt möchte nun die Einnahmen der Vermietung der Wohnung und zusätzlich den Wert des Nießbrauchs. Gilt nicht entweder oder?

Nießbrauch, Sozialamt
1 Antwort
KATRA
26.05.2020, 15:32

Regelungen zu Nießbrauch und Sozialamt?

  1. Ich habe eine Wohnung, in der bislang meine Mutter mit Nießbrauch gelebt hat. Sie ist nun in einem Pflegeheim. Meine Mutter hat eine geringe Rente. Die Wohnung muss nun vermietet werden oder selber einziehen und Miete bezahlen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Wie hoch wird das Sozialamt die Mieteinnahmen berechnen? Wenn diese höher sind als meine momentane Miete, könnte ich nicht einziehen. Die Wohnung ist in einem schlimmen Zustand. (es muss auch saniert werden) Mit was muss ich rechnen? Mit dem ortsüblichen Mietspiegel? Der wäre sehr hoch und eigentlich nicht gerechtfertigt.
  2. Ich habe die Vorsorgevollmacht unter Ausschluss von Verfügung über Grundbesitz. Ich stelle nun hierzu einen Antrag beim Gericht über eine Erweiterung meiner Befugnisse, damit ich überhaupt vermieten kann. Wenn ich das nicht tue, wer vermietet dann? Ein vom Gericht bestimmter Betreuer? Darf der dann irgendeine Person in die Wohnung setzen? Oder habe ich das Recht meine Zustimmung geben zu müssen?
1 Antwort
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