Srafe als Schüler?
Hallo,
Ich muss vermutlich eine Strafe an das Ordnungsamt bezahlen. Die Strafe wird zwischen 100 und 1000 € liegen.
Ich bin allerdings zurzeit noch Schüler(18 Jahre alt) und habe ein Einkommen von 50€(Taschengeld).
Muss ich das Bußgeld trotzdem in voller Höhe bezahlen?
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Es gibt bei Bußgeldern keinen Rabatt für Einkommensschwache.
Aber Du kannst Ratenzahlung beantragen.
Interessanter Hinweis.
Allerdings gibt es ja Corona-Bussgelder weit über 1.000,-€, z.B. für Geschäftsinhaber. Das wäre gemäss diesen Paragrafens ja auch nicht möglich?
Ich glaube auch einfach nicht, dass Bußgelder von z.B. 150,-€ bei fehlendem Abstand oder verbotener Gruppenbildung reduziert werden. Im.
Das OWiG gibt nur einen allgemeinen Rahmen vor, andere Gesetze können durchaus abweichende Regelungen beinhalten. Die Corona-Verordungen und die darauf beruhenden Bußgeldkataloge werden durch das IfSG legitimiert. Dort sind Bußgelder bis zu 25.000 € (§ 73 IfSG) und für bestimmte Taten auch Geld- und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vorgesehen (§ 74 IfSG).
Offensichtlich ist das Strafmaß berechtigt und dann fällt Dir plötzlich ein, daß Du Schüler bist und kein Einkommen hast. Bei der Straftat hast Du aber alles davon ausgeblendet. Einfach bezahlen, wenn man vorher vergißt sein Gehirn zu gebrauchen.
Nicht ganz richtig. Eine Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist grundsätzlich auch bei Ordnungswidrigkeiten möglich. § 17 Abs. 3 OWiG besagt:
*Hervorhebung durch mich
Der Verweis auf Ratenzahlungen ist korrekt, § 18 OWiG.