Nießbrauch an einer Wohnung?

4 Antworten

Hallo, ich hatte das mit dem Niessbrauch auch im Grundbuch stehen. Hatte da mal gesehen das ein Wert hinter stand, also muss es ja irgendwer berechnet haben,ob den Wert ein Notar/Rechtsanwalt ermittelt weiss ich nicht. Aber als Tip, wenn mal die Löschung des Niessbrauchs ansteht, liegt der Todesfall länger als ein Jahr zurück, reicht die Sterbeurkunde und ein persönlicher Gang zum Amtsgericht, dann braucht man keinen Notar. Ich weiss die Frage ist nicht beantwortet, sollte nur zur Info sein.

Miffi

Die Nießbrauchberechtigte hat Anspruch auf die Nettoerträge (z.B.aus der Vermietung).

Miffi2 
Fragesteller
 27.05.2020, 08:46

Wie berechnet sich das Betti?

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Miffi2 
Fragesteller
 01.06.2020, 17:44

sry netto?

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Wieso Ertrag?

Sie hat die Einnahmen und Du die Ausgaben. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Miffi2 
Fragesteller
 27.05.2020, 08:45

Klar. Nur was ist Einnahme? Netto?

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Das Pflegeheim der Mutter kostet ja auch Geld. Dein Ziel sollte es sein, das Nießbrauchrecht finanziell zu entschädigen und damit zu löschen. Dann kannst Du diese Wohnung entweder wieder selbst nutzen oder vermieten.