Nießbrauch an einer Wohnung?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Nießbrauchrecht der Nießbrauch geht an meine Mutter bis zu ihrem Tode dies ist auch im Grundbuch so fest geschrieben
welchen Ertrag muss ich überweisen um dem Nießbrauch nach ihr gerecht zu werden? Lt. Vertrag steht der Niessbrauchnehmer mit allen Rechten und Pflichten ein. Hätte meine Mutter dann auch die Sanierungskosten übernehmen müssen? Wenn Sie das nicht kann, kann man den Ertrag dann aussetzen?
sie nutzt die Wohnung nicht selbst sondern ist im Pflegeheim eigentlich kann sie die Erträge gar nicht gebrauchen, wegen Pflegewohngeld.
Wenn man so ein Recht "kapitalisieren" möchte, wie berechnet sich das? Obwohl Mutter an Sohn werden sich einig. Theoretisch geht auch 1€!
4 Antworten
Hallo, ich hatte das mit dem Niessbrauch auch im Grundbuch stehen. Hatte da mal gesehen das ein Wert hinter stand, also muss es ja irgendwer berechnet haben,ob den Wert ein Notar/Rechtsanwalt ermittelt weiss ich nicht. Aber als Tip, wenn mal die Löschung des Niessbrauchs ansteht, liegt der Todesfall länger als ein Jahr zurück, reicht die Sterbeurkunde und ein persönlicher Gang zum Amtsgericht, dann braucht man keinen Notar. Ich weiss die Frage ist nicht beantwortet, sollte nur zur Info sein.
Miffi
Die Nießbrauchberechtigte hat Anspruch auf die Nettoerträge (z.B.aus der Vermietung).
Wieso Ertrag?
Sie hat die Einnahmen und Du die Ausgaben. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Das Pflegeheim der Mutter kostet ja auch Geld. Dein Ziel sollte es sein, das Nießbrauchrecht finanziell zu entschädigen und damit zu löschen. Dann kannst Du diese Wohnung entweder wieder selbst nutzen oder vermieten.