Guten Tag, ich seit Anfang März langzeitkrank (war schon öfter nach Herzinfarkt und weiteren Krankheitsbildern), die derzeitige AU geht bis 21.6.2020. Nun hat mir meine KK ein Schreiben geschickt mit dem Inhalt, dass der MDK eine Wiedereingliederung vorschlägt und ich diese mit meinem Arzt besprechen und festlegen soll. Ich fühle mich aber noch gar nicht wieder arbeitsfähig. Zudem werde ich zum 1.10.2020 Rente beantragen, was ich der KK auch mitgeteilt habe und möchte eigentlich aus gesundheitlichen Gründen (körperlich und psychisch) vorher nicht mehr arbeiten. Kann die KK verlangen, dass ich nochmal ins Arbeitsleben einsteige? Was passiert, wenn ich dies ablehne? Darf die KK dann ohne Weiteres das Krankengeld streichen?

Vielen Dank für Rückmeldungen.