Wuchernde Brombeer-Hecken vom Nachbargrundstück, ist schneiden auch nach 1. März noch zulässig oder droht Geldstrafe?
Heckenschneiden ist laut Bundesnaturschutzgesetz nur zu bestimmten Monaten erlaubt. Was wenn die Brombeeren vom Nachbargrundstück (künftiges Bauareal) wieder mal stark herüberwuchern (Haus steht auf Grenze)? Der Nachbar regiert leider nicht. Sind dann Ausnahmen gestattet um Folgeschäden am eigenen Gebäude zu vermeiden?