Nach Versuch von Ladendiebstahl erwischt und ohne Strafe entlassen?
Hallo,ich bin 14 und mich bedrückt seit fast einem Jahr immer wieder dieses Thema....als ich 13 war haben ich und eine Freundin von mir in Rossmann versucht zu klauen....wir wollten gerade rausgehen und dieses Ding hat gepiept...Dann kam eine Frau und wollte uns in ihr Büro führen und unsere Taschen mit einem Gerät durchsuchen.Aber auf dem Weg ins Büro hab ich und meine Freundin das was wir klauen wollten wieder schnell weg gelegt und die Frau hatte es bemerkt.Dann hat sie gesagt das wir hoffentlich etwas draus gelernt haben und das wir gehen sollen.Warum hat sie nicht die Polizei gerufen bzw uns eine Anzeige gegeben...und ich weiß das diese Sache dumm ist...ich schäme mich auch dafür...aber es war Teil einer Mutprobe und ich weiß selber nicht warum ich das gemacht habe.
Ich hoffe jemand von euch kann mir antworten ...wäre lieb
2 Antworten
Offensichtlich hast du ja schon lange eingesehen, dass dein Verhalten nicht o.k. war, dass reicht doch. Es ist nicht nötig, dass du dich nun emotional weiter mit schuld- oder Schamgefühlen quälst, es ist ja auch kein Mensch zu Schaden gekommen und kein Gericht hätte dich so lange dafür bestraft. Du wärst in deinem Alter vermutlich mit einer richterlichen Ermahnung davon gekommen. Kindern und Jugendlichen wird da auch schnell verziehen, schließlich gehören Mutproben zum Erwachsenwerden, in allen Generationen. Du solltest das also auch tun - Dir verzeihen und nicht so streng mit Dir sein.
Danke für deine Antwort.....und du hast recht ich werde versuchen mir selbst zu verzeihen
Den Grund für die Nichtanzeige kann ich Dir genau erklären. Versetze Dich doch einmal in die Lage der Filialleiterin.
Diese hat die Erfahrung machen müssen, dass sie nach jeder Anzeige eines Diebstahles in ihrer Filiale vom Gericht eine Aufforderung bekommt, als Zeugin dieses Diebstahles vor Gericht auszusagen.
Diese Zeugenaussage bringt es allerdings mit sich, dass sie in der Filiale jedesmal für mehrere Stunden fehlt und die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden ist, trotzdem noch zu erledigen hat
Sie muss diese nicht erledigten Aufgaben - z B Regale auffüllen - dann auf die Abendzeit nach Ladenschluss verschieben..
Da sie aber nicht immer für ihre Zeugenaussage mit zusätzlicher unbezahlter Mehrarbeit bestraft werden möchte, verzichtet sie in Zukunft auf Strafanzeigen wegen Ladendiebstahl.