Fahrpreisnacherhebung nich schriftlich erhalten u bisher auch nicht per post?

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Beim Erschleichen von Beförderungsleistungen (Schwarzfahren) erhält man per Fahrpreisnacherhebung einen Zahlschein (Überweisungsträger oder Bankverbindung mit ID für Verwendungszweck). In einem ICE kann man nur ganz schwer schwarzfahren, weil im EC, IC, ICE (Fernverkehr) immer ein Ticketkauf im Zug möglich ist.

Ist keine Fahrpreisnacherhebung per Schrieb direkt im Zug erfolgt, wird wahrscheinlich keine Post mehr eintreffen. Sollte die Post noch eintreffen, wird es mit Sicherheit ein Brief vom Inkasso werden, dann wird es teurer als 60,- €. Sinn der schriftl. Fahrpreisnacherhebung ist ja die unkomplizierte Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen nach der "Tat". Die Zahlung erfolgt dann direkt vom blinden Passagier ans Verkehrsunternehmen.

Wird kurzerhand von der DB AG ein Inkasso zwischengeschaltet, muss auch an dieses bezahlt werden. Post abwarten - defensiv verhalten. Vielleicht ist die Angelegenheit bei der DB AG einfach untergegangen. Wer weiß?