Inkassobüro Gebühren zu zahlen?

2 Antworten

Vielen Dank. Ich denke, meine Frage ist, können diese Gebühren gerechtfertigt werden, wenn ich die Rechnung bereits bezahlt habe, bevor das Inkassobüro mich kontaktiert hat?

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@vlg12

Dann vermutlich ja. Um die Verhältnismäßigkeit bewerten zu können, müsstest du meine Fragen oben beantworten.

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Um eine konkrete Einschätzung abgeben zu können, brauchen wir konkrete Daten:

  • Rechnungsdatum
  • Tatsächlicher Zugang der Rechnung
  • Gab es eine "normale" Mahnung? Wenn ja, wann?
  • Datum der Überweisung
  • Datum des Inkassoschreibens?
  • Tatsächlicher Zugang des Inkassoschreibens?
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