Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

Liebe Community,

ich sitze gerade an Elster und bin nun einfach nur noch verwirrt. Ich habe sehr viele Fragen und werde auch noch einen weiteren Thread zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten eröffnen. Nun aber erstmal zu meinem ersten Anliegen:

Ich habe letztes Jahr einen Werkstudentenjob gemacht, der mit laut Nr. 4 auf dem Lohnsteuerbescheid 0,00 € einbehaltene Lohnsteuer berechnet wurde. Meine Frage hier: muss ich davor jetzt Angst haben und die Lohnsteuer irgendwie zurückzahlen oder sowas?

Ich habe dann nach meinem Studienabschluss ein freiwilliges bezahltes Praktikum gemacht und bin damit brutto über 9,000 € gekommen. Als ich mein Masterstudium dann aufgenommen habe, hatte ich zusätzlich noch 3 weitere Jobs gemacht, bei denen ich aber zusammengerechnet nie mehr als 450€ pro Monat verdient habe.

Und dann war ich noch freiberuflich als Autorin tätig, aber das auch unter einem Verdienst von insgesamt 400€ im kompletten Jahr.

Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt, uff.

Kann mich hier vielleicht jemand beruhigen und mich mal aufklären? Das wäre super nett. Danke!

PS: Ich habe noch eine Frage zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten, dazu eröffne ich einen gesonderten Fragen-Thread.

Vielen Dank an diese wunderbare Plattform, das ist wirklich eine tolle Sache!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern
Gründungskosten und BGA bzw. Vorweggenommene Betriebsausgaben?

Hallo Leute,

eine UG wurde 2019 mit 500 € Stammkapital gegründet. Einnahmen gab es bisher keine.

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.

Von 2017 bis 2019 wurden Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) für 2500,00 € gekauft. Diese sollen als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich rückwirkend geltend gemacht werden.

Als Beispiel: Ein Bürostuhl wurde am 22.12.2017 für 279,00 € gekauft. Dieser kann über 13 Jahre abgeschrieben werden. Also 21,46 € pro Jahr. Für 2017 nur für den Monat Dezember? Also 1,79 €.

Wie werden die BGA und die Gründungskosten in der Bilanz, im Inventar und im GuV aufgelistet?

Ich wollte das folgend machen, aber das ist nicht ganz richtig, so wie ich das erfahren habe. Im Inventar alle BGA auflisten, die zwischen 2017 und 2019 gekauft wurden. Die Summe in der Bilanz auf der Passiva-Seite als Kapitalrücklage angeben und die gleiche Summe als BGA auf der Aktiva-Seite auflisten.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Beteiligungen-Rechtsform/UG-Gruendung-privates-Vermoegen-auf-Geschaeftskonto-einzahlen.html

Kurz, es geht einfach darum wie ich die BGA auch vorweggenommene Betriebsausgaben und die Gründungskosten richtig im Jahresabschluss angebe und steuerlich rückwirkend geltend machen kann.

Vielen Dank schon mal!

Bilanz, Finanzamt, Jahresabschluss, Rechnungswesen, Steuern, Steuerrecht
Unbewusste Fahrerflucht probezeit welche Strafe?

Guten Abend, 

Leider ist mir was schlimmes passiert und mache mir derzeit sehr sorgen wie es enden kann und bräuchte Tipps oder Stellungnahme.

Ich bin seit 1 Jahr in der Probezeit und habe bis jetzt weder gegen Gesetze verstoßen oder sonst was.

Vor 3 Woche war ich mit meinem Freund unterwegs. Während er die Karte einsteckte, damit Ich aus der Schleuse leicht rausfahren kann, habe ich versucht mein kleines Auto aus dem Park rauszufahren. Jedoch bin ich wohl an ein Transporter drangekommen was ich persönlich nicht bemerkt habe. Mein Freund hat wohl hinten am Auto geguckt ob das Geräusch von uns kam aber er hat wohl auch nichts gesehen. Wir dachten uns nichts dabei und sind gefahren weil wir die Vermutung hatten das nichts passiert ist. Ich habe nichtmal gehört oder gesehen das ich drangekommen bin. Er hat mir auch nichts gesagt weil er nichts am Auto geschweige den an dem anderen Auto gesehen hat. 

So, ich habe vor 1 Woche ein Brief bekommen das mein Vater zur Polizei gerufen wird um mein Auto anzugucken. Es gäbe wohl Videos wie mein Freund es bemerkt haben solle und ein Zeuge gibt es ebenfalls. Jedoch habe ich wirklich nichts bemerkt und würde ohne Grund nicht losfahren wenn es mir bewusst wäre dass ich einen Unfall gebaut habe, welcher Sanktionen mit sich bringt . Die Polizistin wird die Sache weiterleiten und mich zum Gespräch rufen. Ebenfalls meinte sie dass der Schaden am Auto 2.100eueo beträgt was für mich nicht wirklich verständlich ist. So ein Schaden würde man merken und was dagegen tun, mein Freund ist 26 er kann definitiv unterscheiden ob es ein Unfall war oder nicht! Und da war nichts sonst hàtte ich was gehört. 

Aufjedenfall, ich bin seit heute sehr traurig und nur am weinen weil ich so eine Sache nicht bewusst war und selber nichts wusste. Aufgrund dessen besteht die Angst, dass mein Führerschein weggenommen wird oder sehr hohe Strafe auf mich zukommt. 

Im Internet steht folgendes : aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung der Probezeit. 

Aber da der Schaden angeblich so hoch ist habe ich Angst das mein Führerschein entzogen wird und ich noch hohe Kosten zahlen muss. Ich fange erst in einem Monat mit meiner Ausbildung an. Ich habe nie was mit der Polizei am Hut gehabt und habe Angst das ich sehr stark bestraft werde.

Welche Sanktionen könnten auf mich zukommen? 

Wie hoch ist es dass mein Führerschein entzogen wird? 

Ich habe selber weder Einkommen oder sonst Geld weil ich vor kurzem mein Abitur absolviert habe.

Und nochmal: ich habe wirklich nichts am Auto oder irgendwas bemerkt sonst würde ich es nie riskieren einen Fahrerflucht zu begehen.

Danke im Voraus

Autounfall, Fahrerflucht
Vorsätzlich falschen Kaufpreis bei Küchenablöse genannt -was tun?

Hallo zusammen,

ich bin vor 1 Monat umgezogen. Der neue Vermieter meinte, dass ich die Einbauküche jedoch vom Vormieter mit übernehmen müsste. Da mir die Whg sehr gut gefallen hat, und die Küche auch erst ca 4 Monate alt war (bei meinem Einzug dann 7 Monate), habe ich zugestimmt. Der Vormieter nannte mir einen Kaufpreis von 5.500,- €, zzgl. kleineren Extras wie Mülleimer/Wasserhahn/Leiste usw.. wir haben uns dann auf 4.000,- € geeinigt. Selbstverständlich war der Kaufpreis, also die genannten 5.500,- € Grundlage für meine Verhandlung. Seit dem Einzug habe ich den Vormieter, welcher nur 1 Tür weiter gezogen ist (!!!), darum gebeten mir die Rechnung und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hatte jedes Mal eine andere Ausrede und hat mich auch fast schon beschimpft, warum ich denn so paranoid sei und was ich mir davon erhoffen würde, wenn ich die Rechnung bekäme!?!? Das war schon sehr seltsam. Da er sich weiterhin vehement geweigert hat, er hätte keine Zeit sich um so einen Dreck zu kümmern usw, habe ich den Vermieter mit eingeschaltet. Die beiden haben sich immer gut verstanden, und sind immer noch in Kontakt. Ja, jetzt habe ich die Rechnung endlich bekommen - und der Kaufpreis betrug nicht 5.500,- , sondern 4.450,- € !!! Er hat mich also einfach über den Tisch gezogen und mich belogen! Kein Wunder also, dass er mir die Rechnung nicht zeigen wollte. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass er sich um 1.000,- € "vertan" hat, und wir darüber reden müssen. Aber er streitet alles ab und meint, es gäbe hier nichts zu bereden, und die Sache sei gelaufen.

Er wohnt nur 1 Tür weiter, und der Gedanke, dass er mich so dreist belogen und eiskalt betrogen hat, ist unerträglich. Habe ich rechtl. Chancen den zu viel gezahlten Betrag zuzrück zu fordern? Denn, ich hätte niemals 4.000,- € für eine 7 Monate alte Küche gezahlt, die nur 4.450,- € gekostet hat. Das ist in meinen Augen ein glasklarer Betrug, oder täusch ich mich da?

Vielen Dank im Voraus für eure Tips / Ratschläge

Mietrecht, Kaufpreis, Betrug oder nicht
Lärm im Mischgebiet durch Wertstoffhof?

Ich bin vor ein paar Monaten in ein idyllisches bayrisches Kleistädtchen gezogen. Leider hat es sich nun doch nicht als allzu idyllisch herausgestellt. Zumindest nicht die Gegend, in der ich wohne.

Eins vorweg: natürlich bin ich selbst dafür verantwortlich, in welche Gegend ich gezogen bin. Ich hätte die Gegend vorher gründlicher ausloten können. Allerdings wohnte ich 400km weg und habe mir die Wohnung hier während einer Kur nebenbei gesucht, ich hatte also nicht allzu viel Zeit dazu. Die Wohnungsbesichtigung war im Winter abends um 8, da sah man von der Nachbarschaft und der Umgebung hier eben auch nicht so viel und es war auch ruhig. Das sich nebenan ein Gewerbegebiet befindet hatte mir auch der Vermieter nicht gesagt, obwohl ich mich nach der Umgebung bei ihm erkundigt habe. Es war auch nicht von vornherein ersichtlich, da das Gewerbe erst hinzter dem Haus richtig losgeht. Außerdem habe ich mit so etwas auch einfach nicht gerechnet.

Also kurzum: Ich wohne direkt neben einem Gewerbegebiet. Allerdings ist auch in einem Mischgebiet sicher nicht alles erlaubt. Ein Mischgebiet ist doch wohl in erster Linie für Gewerbe da, welche das Wohnen nicht allzusehr beeinträchtigen, und nicht für Betriebe, die den ganzen Tag Maschinenlärm verursachen. Als Grenzwert für Mischgebiete habe ich 60db gefunden. Ich habe mir ein Schallmeßgerät besorgt, die 60db werden oft gerade so noch eingehalten, aber das ist echt schon richtig laut. Wer hat so was festgelegt als wohnverträglichen Wert? Oftmals werden sie aber auch überschritten.

WOHNRECHT, Lärmbelästigung

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