Darf Mitbewohner ungefragt Leute einziehen lassen?

4 Antworten

Ein üblicher Mietvertrag erfasst eigentlich auch die Untervermietung. Eine gesetzliche Regelung zu Mindestquadratmeter ist mir nicht bekannt. Das Sozialgesetzbuch gesteht aber einer weiteren im Haushalt lebenden Person 15 mehr zu. Also bei 1 Person 50, bei zwei 60, jeder weiteren Person + 15 qm.

Saisonarbeiter leben kurzfristig unter dem Niveau, auch in StudentenWG’s kann man sich einigen. Aber wenn es zu eng wird, ist es auf Dauer nicht zumutbar. Ihr könntet aber die Miete schon mal anteilig reduzieren, sodass er zusehen kann, wie er für den Rest aufkommt, vllt wird das ein Druckmittel sein.

Eine andere Idee, wenn nichts hilft, den Vermieter zur Kündigung zu bewegen und ihm einen Nachmieter zu präsentieren. Wenn euer Mitbewohner nicht zahlen kann, dürfte eine Kündigung kein Problem sein.

caliglov 
Fragesteller
 26.05.2020, 20:01

Inwiefern die Miete anteilig reduzieren? Wir können ja nicht weniger Miete für unsere Zimmer zahlen. Weil die Freundin wohnt ja bei meinem MB im Zimmer, unsere Zimmer sind nicht davon betroffen, nur die Gemeinschaftsräume (trotzdem ist es aufgrund einer 4. Person sehr eng). Kannst du das noch ein wenig erläutern?

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Logis  26.05.2020, 22:44
@caliglov

Hast Recht. Eine Mietminderung wäre zu eurem Nachteil und betrifft ja nicht die Wohnung.

Dann kann man es über die Nebenkosten machen. Zur Orientierung könnt ihr euren früheren Verbrauch (Strom, Wasser, Heizkostenanteil) nehmen, was darüber hinaus geht, müssen die beiden aufbringen. Darüber hinaus müsste doch auch was bzgl. der eingeschränkten Nutzung der Gemeinschaftsräume zu machen sein. Zumindest könnte man dem Vermieter das Argument vortragen. Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.

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Wer trägt denn bei längerem Aufenthalt die zusätzlichen Kosten? Da ihr kein untermietverhältnis habt, denke ich, dass ihr dem Vorhaben (selbst bei einer Übernachtung) zustimmen müsst. Und der Vermieter müsste bei langem Aufenthalt auch informiert werden (Nebenkostenabrechnung), und könnte das sicher unterbinden. Andernfalls könnte man vorschlagen, dass sich die beiden eine eigene Wohnung suchen.

caliglov 
Fragesteller
 26.05.2020, 13:58

Die zusätzlichen NK trägt aktuell die WG.

Die eigene Wohnung haben wir schon vorgeschlagen, allerdings wurde der Vorschlag ignoriert (dann müsste seine Freundin ja auch Miete und NK zahlen, da leben sie hier bei uns ja viel günstiger)

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Dann bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter, würde ich aber erst mal nur zusammen mit deinem anderen Mitbewohner machen und es nicht an die große Glocke hängen. Der Vermieter muss doch einem zusätzlichen Dauermieter zustimmen, oder was steht im Mietvertrag? Ist auch die Frage, ob die qm der Wohnung das zulassen.

  • wenn das nicht hilft, könnte man ihm und beiden das Leben ebenfalls durch Ignoranz schwer machen. Das braucht etwas Geduld. Aber ohne ihn zu mobben.
caliglov 
Fragesteller
 26.05.2020, 16:17

Das wäre auch unser letzter Schritt. Im Mietvertrag steht dazu leider nichts. Ab wie vielen qm ist denn ein vierter Mieter zulässig?

Bezüglich ihm das Leben schwer machen - das wird nichts. Da er kaum Interesse für irgendetwas zeigt, und wir mit ihm eh kaum WG-Leben haben, wird das sehr schwer. Wüsste auch nicht, was ich da konkret machen sollte.

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Was mir noch einfiel: eine mietminderung wird normalerweise nach Fristsetzung angedroht. Das natürlich als Einschreiben.