Ist anwaltl. Forderung (90,20€) wg. angeblich nicht bezahltem Benzin gerechtfertigt?

In der letzten Maiwoche habe ich an einer Jet-Tankstelle kurz angehalten, um zu tanken, wobei kaum noch etwas in den noch fast vollen Tank hineinpasste und an der Kasse, nachdem ich die Nummer der Tanksäule nannte, dann auch noch Zigaretten verlangt. Beides zusammen wurde, wie ich annehmen konnte, mit meiner VISA-Scheckkarte / PIN bezahlt. Der Kassenbon wurde auf Anfrage nicht ausgehändigt, ich hatte hier auch nicht meine Brille dabei.

Anfang der Woche kam ein Brief per Post eines Anwalts aus Dresden mit der Behauptung, ich hätte mich von der Tankstelle entfernt, ohne den Betrag von 6,-€ für 5,13l Benzin zu bezahlen. Höhe seiner Forderung 90,20€.- Ein Nachweis oder Beleg war nicht dabei, auch keine polizeiliche Anzeige, wobei das Kennzeichen meines Fahrzeugs mit angegeben war. Bei Überprüfung meines Kontos war zwar die Abbuchung des Betrags für die Zigaretten vorhanden (6,70€€), nicht aber für das Benzin. Das war mir bis dato noch gar nicht aufgefallen gewesen.

Ich faxte dem Anwalt zurück, dass die Abbuchung an der Tankstelle stattgefunden hatte, fügte die Kopie der Kontoabbuchung bei und schrieb dazu, dass man jedoch anscheinend seitens der Angestellten das Tanken nicht eingegeben hatte, ich mir aber ganz sicher bin, dieses angegeben zu haben, zumal ich zunächst nur deshalb zur Kasse gegangen war, um die Tankfüllung zu begleichen, erst da hatte ich noch das Päckchen Zigaretten verlangt.

Bin ich nun verantwortlich dafür, was die Angestellte in die Kasse eingegeben hat? Ich hatte mich darauf verlassen, dass ich durch meinen Hinweis auf die Säulennummer meiner Bezahlpflicht nachgekommen war und nicht noch einmal alles kontrollieren müsste. Aktuell nun wurde mir ein Angebot des Anwalts per Mail zugesandt, in dem er mir unter Fristsetzung anbot, "nur" die Hälfte bezahlen zu können, damit wäre dann die Sache erledigt.

Das alles kommt mir insgesamt sehr merkwürdig und nicht seriös vor; zudem erinnere ich mich sehr genau, mein vorgenommenes Tanken genannt zu haben.

Der Vorgang war an einem Sonntag gewesen und kaum andere Personen waren dort anwesend, so dass die hinter der Theke stehende Angestellte mich ja auch beim Tanken durch die durchgehende Schaufensterscheibe gesehen haben dürfte, so dass ihr auch hierdurch klar gewesen sein muss, wozu ich die Tankstelle betreten habe. Mein Auto stand schließlich auch noch an der entsprechenden Zapfsäule, die mit der Kasse verbunden ist, so dass der fällige Betrag für das erfolgte Tanken an die Kasse übermittelt worden war.

Aus den Forenbeiträgen, die ich jetzt zu ähnlichen Vorgängen lese, könnte man schließen, dass da evtl. fast so etwas Ähnliches wie ein System, böswillig formuliert eine Strategie der Abzocke, dahintersteht.

Wie kann/soll ich darauf reagieren?

Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

Kapital, Abgeltungssteuer, Finanzamt, Online, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Kapitalerträge
Ohne Erlaubnis der Eltern, mit 16 ausziehen?

Hallo,

Ja das ist eine oft gestellte Frage aber ich möchte konkret wissen ob man ab 16 ohne Erlaubnis der Eltern ausziehen könnte ?

Rechtlich steht ja, dass man erst ab 16 ausziehen könnte unter der Bedingung das die Eltern einwilligen. Aber nun zur meiner Frage:"zählt das Gesetz auch für Kindeswohlgefährdung?"

Meine Mutti ist allein erziehend und hat wahrscheinlich uns Kinder aufgegeben. Ich habe noch 4 weitere Geschwister, dabei sind 2 ausgezogen und wohne nun mit 2 meiner Geschwistern zusammen im Haus. Ich muss euch gestehen, das meine Mutti im Leben viel Pech hatte was Partner und co betrifft. Oft wurde Ich mit meinem älteren Bruder der heute Alkohol- und Drogensüchtig ist geschlagen. Wahrscheinlich ist mein Bruder deswegen auch so zerstört im Kopf aber nun zum Thema. Wir als Familie haben bis heute wirklich viele Probleme, es gibt bis heute noch die Psychische- und Physischegewalt. Meine Mutti kommt mit uns allen nicht zurecht trotz damaliger Familienhilfe und dem Jugendamt und Ihr Partner sitzt gerade im Knast, für Gewalttätige Misshandlungen.

Es ist mir wirklich schwer zu sagen, weil es schwierig für mich ist sowas loszuwerden aber es ist wirklich schlimm. Ich hatte zum Glück früher bei meiner Sportart eine NormalePerson(Erwachsen) mit der ich reden konnte, was mich natürlich noch beim gesunden Verstand bleiben ließ. Seit ca auch 3 Jahren besitze ich eine wirklich Intelligente Freundin deren Eltern Höhen und Tiefen im Leben erlebt haben und wissen wie zB Die Welt aussieht, was man im Haushalt machen muss etc. pp.

Dadurch das meine Mutti früher viel Arbeitete habe ich mir viel Sachen beigebracht, im Prinzip alles. Ich kann mir selbst essen machen(Mittag etc.), die Wäsche anstellen, Spühlmaschine einräumen, die Wohnung komplett sauber aufräumen und sauber halten. Einfach alles was Ihr Erwachsenen im eurem Haushalt so aufräumt und co aber das Problem ist das meine Geschwister sehr, sehr faul sind und wirklich bei der Wohnung minimal was aufräumen, oft machen die mehr Dreck und räumen nach sich nicht auf und weiteres. Man kann sich mit niemanden in meiner Familie unterhalten auch nicht mit meiner Mutter, bei ihr geht es einfach in den Ohren rein und raus und zieht trotzdem Ihr eigenes durch.

Vom Kindergeld kauft Sie mir nichts, nicht mal Sachen (essen kauft Sie aber) und ich kriege davon wirklich Null ab, obwohl ich das Geld brauche. Für Kleidung, Kosmetik, Frizeur und so. Alles bis jetzt habe ich selbst finanziert dazu kommt das ich dieses Jahr keine Krankenversich hatte, weil Sie es nicht bezahlen wollte und nun zur meiner Frage, kann ich wegen den Gründen ohne Erlaubnis der Eltern Unziehen ich brauche wirklich Freiraum für mich vorallem da ich mich für Prüfungen und so vorbereiten muss und einfach Zuhause null Ruhe kriege.

Recht, Minderjährig, umziehen
Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich
FunDorado Mahnung und BID?

Guten Tag,

vor einigen Wochen bekam ich eine Mahnung mit einem Betrag von ca. 24,95 € via Mail von einer Seite namens fundorado.de, auf welcher ich mich meines Wissens nach nie aufgehalten habe. Sie behaupten, dass ich mich dort am 11.02.2020 um 9:56 Uhr angemeldet haben soll und mit einem Account, von dem ich nicht mal einen Benutzernamen geschweige denn ein Passwort besitze, zwei (!) mal den gleichen Vertrag abgewickelt haben soll.

Wer auf der Seite war und geschaut hat, wie die Registrierung bzw. "Passwort vergessen" funktioniert, sieht, dass man dort u.a. Bankdaten, Name, E-Mail und Geburtsdatum eintragen soll.

Ich bin mir zu 100 % sicher niemals einen Benutzernamen oder jegliche Informationen angegeben zu haben. Desweiteren finde ich in meinem E-Mail-Verkehr keine Anmeldungsbestätigung.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung war ich nicht mal an meinem Computer (anhand meiner Galerie konnte ich feststellen, dass ich das Bad geputzt habe, da ich mehrere Fotos von meinem Spiegel gemacht habe).

Nun habe ich vor einigen Tagen eine Mail von der BID (Bayrischer Inkasso Dienst) bekommen - ja eine Mail, nie einen Brief. Nun soll ich einen höheren Betrag (um die 210 Euro) zahlen. Ich habe bei der 1. Mahnung sofort ein Kündigungsschreiben verfasst, da ich keine weiteren Kosten für einen Vertrag, den ich niemals abgeschlossen habe, tragen möchte.

Das Problem hierbei ist, dass dieses Unternehmen irgendwoher meine Bankdaten bezogen hat und mir versucht hat, den ersten Betrag (die 24, 95 €) abzuziehen. Ich habe NIEMALS ein Lastschriftmandat erteilt! Im Zeitraum dieses angeblich abgeschlossenen Abonnement bin ich gerade am umziehen gewesen und hatte als Student sicherlich nicht das Budget, um mir Abonnements in dieser Richtung leisten zu können.

Außerdem noch: Das Unternehmen "FunDorado" sowie die BID haben nur meine Mail-Adresse, und meine Bankdaten, jedoch nicht meine Adresse.

Auf eine Antwort freue ich mich sehr und vielen Dank im Voraus!

betrug, Inkasso, Mahnung
Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher wegen neuer Wohnung verschieben?

Ich wohne mit meinem Partner gemeinsam seit fünf Jahren in einer Wohnung und gegen ihn liegt nun ein Titel zur Räumung der Mietwohnung vor wegen Mietschulden. Der Gerichtsvollzieher hat den Termin für den 15. Juni nun mitgeteilt dass er da zwangsgeräumt werden soll. Erstens stellt sich uns nun die Frage ob es eine realistische Möglichkeit gibt diesen Termin zu verschieben da wir seit gestern eine neue Wohnung gefunden haben diese aber erst ab 1. August beziehen können... und zweitens ob der Gerichtsvollzieher dann automatisch mich mit zwangsräumen kann. Und wie ich mich jetzt verhalten soll ich habe dem Gerichtsvollzieher bereits eine E-Mail geschrieben mit der Frage bezüglich meiner Person und der Räumung ohne Titel gegen mich und leider keine Antwort bisher erhalten. Wir wollen auch nicht hier wohnen bleiben wir wollen selber so schnell wie möglich ausziehen genauso wie wir unsere Schulden bezahlen möchten aber die neue Wohnung ist leider erst ab 1. August frei und wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen bei wem wir uns melden müssen oder können ob man da überhaupt noch was machen kann oder ob wir dann einfach für die Zeit quasi obdachlos sind. Mit dem Vermieter in Verbindung setzen ist leider nicht möglich da er seit 10 Jahren wo mein Freundin hier wohnt nie jemand zu Gesicht bekommen hat oder auf irgendeine Art von Kontaktaufnahme reagiert hat.

Mietrecht
Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?

Hallo, ich habe ein problem, da ich aktuell von meinem Händler und meiner Versicherung geteilte Meinungen erhalte wollte ich euch mal fragen.

 Und zwar wurde mein parkendes Fahrzeug vor einigen Tagen angefahren. Der Verursacher hat wohl beim ein-/ausparken mein Fahrzeug übersehen. Hat mein Fahrzeug wahrscheinlich mit schrittgeschwindigkeit angefahren-> Folge linke Seite der Frontstoßstange hat ein paar tiefergehende Krater und mein Reifen hat auch etwas abbekommen. Lackstaub war auf dem Reifen erkennbar.

Kontakte ausgetauscht, Fotos gemacht. Der Verursacher wollte das privat klären, jedoch aus meiner Erfahrung wusste ich dass der Schaden um die +-2k € sein wird. Daher bin ich zu meiner Versicherung hin und habe es gemeldet. Die gegnerische Versicherung hat auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erhalten

 Für die Aufforderung sagte mir meine Versicherung dass ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen soll, welches von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Da diese einen verlangen.
(Mein Fahrzeug: BMW F10 Bj. 2014; 151 tkm)

 Als ich jedoch bei BMW war, meinte man, dass es besser wäre direkt einen Gutachter zu holen. Dieser wird ja auch von der gegnerischen Seite bezahlt, egal ob bei Reparatur oder fiktiver Rechnung und es wäre viel genauer als nur eine grobe Kostenkalkulation. Zudem kann die gegnerische Versicherung die einfache Kalkulation auch ablehnen und anhand einer Vergleichstabelle den Betrag festsetzen.

Daraufhin war ich wieder bei meiner Versicherung mit der Aussage von BMW und mein Berater meinte, dass es damit nur Probleme geben wird und die gegnerische Versicherung gar kein Gutachten wollte und diese sich dann weigern werden diesen zu bezahlen und das dieser Fall dann in die Länge ziehen wird. Deshalb wäre es am einfachsten und schnellsten einfach einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Diesen einzureichen und wenn die gegnerische Seite sich trotzdem quer stellen sollte kann man immer noch den Anwalt einschalten.

 Jetzt weiß ich nicht genau was besser/schlechter wäre für mich ist. Ich persönlich werde den Schaden nicht reparieren sondern möchte es nur auszahlen lassen. Natürlich würde der Gutachter bis ins detail prüfen und höchstwahrscheinlich auch eine hohe Schadenskalkulation schreiben, aber ich weiß nicht wie die gegnerische Versicherung das entgegennimmt, ob sie diesen akzeptieren oder verweigern oder den Gutachter überhaupt bezahlen. Möchte nicht am Ende auf den Kosten für die Schadensermittlung sitzen bleiben.

 

Wie ist eure Meinung.

 

Mfg

Gutachten, Gutachter, Kfz-Versicherung, Kostenvoranschlag, unfall, Versicherung
Kündigung wegen zu spät kommen?

mein Schwager ist gekündigt worden weil er 3 mal zu spät an die Arbeit gekommen ist. War eigentlich gerechtfertigt, weil das abgemahnt wurde.

ABER:

Sachlage: mein Schwager hat ein Alkohol Problem und kein kleines. Er hatte auch schon MPU und alles rum und dran! Der Arbeitgeber wusste Bescheid... Nachdem er aber mehrmals zu spät kam, hat er ihn genötigt die Einverständnis zu unterschreiben, dass wenn er noch 3 Mal zu spät kommt, wird er fristlos gekündigt. Obwohl der Arbeitgeber von seinem Alkohol-Problem wusste und die Ursache des "Zu-spät-kommen" ihm wohl klar war, hat er ihm keine Alternative angeboten, wie z.B. Entziehungskur, Therapie usw. Mein Schwager ist schon sehr lange in dieser Firma (über 15 Jahren) und bezieht gerade mal 70 ct mehr als der Mindestlohn! Sich währen hat mein Schwager nie gekonnt! Kann man das nicht anfechten, dass der Arbeitgeber nicht seine Verpflichtungen nachgegangen ist? Er hat ihn sogar Maschinen bedienen lassen, obwohl er wusste dass mein Schwager alkoholisiert war! Er arbeitet in Schicht und der Arbeitgeber wechselt die Schicht wann es ihm auch immer passt!

Was kann man da tun? Wir hatten darauf gehofft dass der Arbeitgeber ihn eher dazu zwingt in Entziehungskur zu gehen und sonst er die Arbeit verlieren würde! Es hätte ihn dann dazu gezwungen etwas zu ändern. Er ist ein ganz lieber und zum Gegensatz anderer Alkoholiker ist er überhaupt nicht aggressiv. Er verschläft halt nur dadurch.

Kündigung, Recht
Weiterverkauf von Musikinstrumenten - wie einzuordnen?

Hallo zusammen,

im Kontext meiner diesjährigen Einkommenssteuererklärung (nebenberufl. selbstständiger Musiker) hat sich folgende Frage aufgeworfen:

Im Jahr 2019 habe ich als Betriebsausgaben zwei Instrumente via EbayKleinanzeigen gekauft (Schnäppchen). Diese waren Privatverkäufe unter Ausschluss von Garantie, Rücknahme, etc.

Nach Erhalt der Instrumente stellte ich fest, dass doch kein Verwendungszweck dieser vorliegt und habe sie weiterverkauft (da keine Rücknahme). Praktischerweise mit einem Gewinn von zusammen 550,00 €.

Mein Kenntnisstand war, dass es eine jährliche Freigrenze von 600,00 € für derartige Veräußerungen gibt. Nun wollte ich diese Einnahmen in der Anlage SO einsetzen, habe zwecks Rückfrage beim FA angerufen, wobei der Bearbeiter mir mitteilte, dies sei eine weitere selbstständige/gewerbliche Tätigkeit, für die ich eine eigenständige EÜR anfertigen soll.

Ich dachte, dass wenn der Kauf als Betriebsausgabe vermerkt wird, natürlich auch ein etwaiger Gewinn/Verlust bei Veräußerung daraus eingetragen werden muss. Dies wollte ich wie gesagt in die Anlage SO eintragen, da ich mich sicher wähnte, dass ich unter der benannten 600,00 € Freigrenze liege. Zudem kann ich keinen Zusammenhang erkennen, dass diese "neue" Tätigkeit mit meiner eigentlichen (freiberuflicher Musiker - nicht Kaufmann o.ä.) zu verweben wäre.

Übersehe ich etwas, oder habe ich mich nur ungeschickt gegenüber dem FA ausgedrückt?

Vielen Dank im Voraus!

Steuern

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