Folgende Situation:
ich wollte bei einem gewerblichen Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen einen Artikel kaufen. Ich war vor Ort.
Über Preis haben wir grob gesprochen, aber nichts schriftlich festgehalten. Da es in einer anderen Stadt war und er nur bar akzeptieren wollte (komisch, weil er eigentlich eine Firma hat), habe ich eine kleine Anzahlung getätigt. Keine Quittung, nur kurze Bestätigung per Whatsapp, dass er es erhalten hat.
Tag danach schreibt er mir per Messenger einen „Kaufvertrag“ mit der Bitte um Bestätigung. Damit bin ich nicht einverstanden, weil er einen zu hohen Preis verlangt. Bzw. die Obergrenze - während ich eher die untere Grenze zahlen wollte.
Jegliche Verhandlungen lehnt er ab, worauf ich dann die Rückzahlung der Anzahlung fordere.
Meines Erachtens - liegt kein Kaufvertrag vor, daher darf er die Anzahlung nicht einbehalten (812 Abs. 1 BGB)
Klar, mein Fehler warum ich ohne finale Konditionen überhaupt was eingezahlt habe, aber ja - ich war in Eile und habe nicht allzu lange überlegt.
Ist die Rückforderung der Anzahlung gemäss 154 BGB Abs. 1, 337 Abs. 2 sowie 812 Abs. 1 rechtens?