Durch die Garage in den Garten?

6 Antworten

Na dann berufe dich mal auf Möbel in der Garage, die im Weg stehen.

Fur den gegnerische Anwalt ein gefundenes Fressen, eine Meldung an die Baubehörde und Du darfst räumen und zahlen! 😜😁😎

"Kann im Zusammenhang mit der Garage ein Bußgeld ausgesprochen werden?Ja. Eine unsachgemäße Garagennutzung kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. In Hessen ist beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn Sie eine Garage zweckentfremden."

Wenn der Zugang doch durch das Treppenhaus (Gemeinschaftseigentum) gewährleistet ist, warum soll dann der Eigentümer der Garage den Durchgang durch seine Garage (Sondereigentum) ermöglichen? Soll er diese also unverschlossen lassen? Oder soll er für die Gemeinschaft solche Termine wahrnehmen?

Inwiefern soll es sich dabei denn um einen Notweg handeln, ohne Not?

Wem gehört die Garage? Möbel haben übrigens zwecks Brandschutz überhaupt nichts in einer Garage verloren! Was in eine Garage rein darf, ist streng geregelt.

Notwegerecht nach BGB. Aber sicher muss das gewährleistet sein, wenn es dann beansprucht wird. Also erst dann. Wenn es nicht beansprucht wird, kann der Mieter/Eigentümer der Garage damit machen was er will. Sicherlich muss er die Gesetze (Garagenordnung) der Länder und des Bundes einhalten.

Also fordert man ihn auf das Notwegerecht am Datum Uhrzeit zu gewährleisten für den Handwerker Willi und den Gärtner Max Mustermann.

So wenn die jetzt kommen und können nicht arbeiten, zahlt der Garageneigentümer die Anfahrt.

tellerchen  15.08.2023, 16:34

da muß man nix auffordern, Wegerecht muß uneingeschränkt zur Verfügung stehen, mein nachbar mußte Zaun so legen, das zwischen zaun und Garage 60 cm Platz ist...Grenzpunkt ist genau meine Seitenwand der Garage.. ich wusste da erst garnix von, habe das zufällig beim katasteramt erfahren, da war das vermerkt, hatte der Vorbesitzer eintragen lassen

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