Lohnabrechnung nicht korrekt?

1 Antwort

Nein, der Lohn muss spätest am 15. des Folgemonats da sein, erfolgt die Zahlung später hast du Anspruch auf einen Vorschuß von 80% des zu erwartenden Lohnes bis zum 15. des Folgemonats. Es ist dem AN nicht zuzumuten einen Monat auf den Arbeitslohn für verrichtete Arbeit zu warten. Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile.

Was den Junilohn betrifft, hier wird einfach ein Fehler passiert sein und du solltest nachhaken.

PS: der 15. ist Morgen und wenn du jetzt die Lohnabrechnung bekommen hast, dann sollte entsprechend morgen auch die Lohnzahlung für Juli auf deinem Konto sein und somit rechtzeitig.