Geld während dem Abi verdienen?

3 Antworten

das kann dir niemand sagen, alleine schon nicht wie belastbar du bist.

der Sohn meiner damaligen Freundin hat neben seinem abitur in den Ferien bzw am WE bei UPS gejobbt am Fliessband die paketwagen beladen...er hatte hatte einen höheren Stundensatz als ich damals als abteilungsleiter.. aber der war ko, sowas hält man nicht länger aus.. erstrecht nicht jeden tag, im durchschnitt hatte er pro schicht mehr als 1000 Pakete in den Händen, hat währenddessen m,ehr als 3 liter getrunken(hatte AG gestellt kostenlos)

aber es brachte ihm ne menge kohle...

also möglich ist das... niemand kennt dein wille und durchsetzungsvermögen

Weiß jemand ob ich irgendwo Geld beantragen kann

Für Unterhalt und Taschengeld sind deine Erziehungsberechtigten zuständig. Die Unterhaltspflicht besteht übrigens auch nach dem Abi und während des Studiums noch.

ob ein Nebenjob wirklich das Richtige wäre, denn mir wird die Zeit fürs Lernen dann definitiv fehlen.

dann lass es. Jobben gehen kannst du später noch genug. Außerdem weiterhin Unterhaltspflicht, es gibt dann auch BAFöG und die Möglichkeit, einen Studienkredit aufzunehmen.

ob es bei einem Nebenjob ausreicht nur an zwei Tagen der Woche zu arbeiten

Grundsatz der Vertragsfreiheit, du kannst auch nur einmal im Monat arbeiten gehen, das muss zwischen AG und dir verhandelt werden.

charlie030 
Fragesteller
 14.08.2023, 10:34

Danke dir für den Kommentar. Wenn ich mein Studium beginne, dann bin ich ja bereits 18 und dann sind meine Erziehungsberechtigten doch nichtmehr verpflichtet für Unterhalt etc. aufzukommen, oder? Trotzdem war der Rest sehr hilfreich, danke!

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Eifelia  14.08.2023, 12:58
@charlie030

Doch, sind sie - was Dir Frau Eichhorn übrigens bereits geschrieben hatte.

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charlie030 
Fragesteller
 14.08.2023, 14:07
@Eifelia

Naja, ich war mir nicht sicher ob das auch gilt wenn man 18 ist, deshalb wollte ich einfach nochmal nachfragen für mein Verständnis. Hatte wahrscheinlich einfach überflogen das sie "auch während des Studiums" geschrieben hatte.

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Da Du minderjährige/5 Vollzeitschüler/in bist, darfst Du innerhalb einer Woche max. 40 Stunden arbeiten und zwar unter Berücksichtigung Deines kompletten Stundenplans zuzüglich notwendiger Unterrichtsvor- und Nachbereitungsstunden.

Würde bedeuten, das Dir neben dem Schulunterricht max. 2 Stunden ( an 5 Tagen in der Woche ) bleiben, um arbeiten zu gehen.

Da bleibt dann eher nur noch ein Ferienjob oder aber zwischen Abiturprüfungen und Studienbeginn eine kurzfristige Beschäftigung ( 3 Monate oder 70 Tage im Jahr ), deren Einkommen dann i.d.R. für Dich brutto wie netto sind.

Hinsichtlich Deines geplanten Studiums schulden Dir Deine Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Unterhalt und zwar i.d.R. bis zu 930 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes. Können sie Unterhalt in dieser Höhe - nach den Richtlinien von Bafög nicht erwirtschaften, kannst Du Bafög beantragen ..... und kannst nebenbei noch ein Einkommen bis zu 520 Euro - z.B. Minijob - erzielen, ohne dass Dir selbiges auf Bafög angerechnet wird.