Sperrzeit trotz neuem Job?

4 Antworten

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Natürlich bekommst du die Sperrzeit, du hättest so kündigen können, das du einen Nahtlosen Übergang hast und für den Umzug hättest du dann deinen Resturlaub un Überstundenabwicklung beim alten AG eingereicht.

QuiDC 
Fragesteller
 14.08.2023, 19:01

So hätte ich es auch getan.

Aber wenn man nur 20 Tage Urlaub hat und sie alle verbraucht hat, bevor man überhaupt eine neue Stelle findet und es keine Überstunden gibst.

Dann ist ein solches Vorhaben kompliziert.

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tellerchen  14.08.2023, 19:50
@QuiDC

ich bin nicht für extra krankmachen, ich verurteile das sogar, aber ich habs damals auch gemacht, ich hatte schon woanders unterschrieben, und kündigen konnte ich nicht fristgerecht... musste also so damals reagieren, meine Mutter hatte mir damals gesagt, du musst dich krankmelden...aber der drops ist ja bei dir bereits glutscht... müssig jetzt noch aufzuarbeiten, was schon passiert ist...

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berlina76  14.08.2023, 19:53
@tellerchen

Seit letztem Jahr kann der AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern, wenn die Krankschreibung seltsamerweise in die Kündigungsfrist fällt.

Der AN muss dann durch einen 2. Arzt, der ggf auch vom Betrieb vorgegeben wird den Krankheitsfall bestätig lassen.

Ergo keine gute Idee mehr.

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ich frage mich, wenn du eine Beratung hattest, warum hast du dann im Juli statt September gekündigt?

Entweder ist bei der Beratung etwas gehörig schief gelaufen oder du hast nicht nachgedacht, im Juli zu kündigen.

Du hast also die Leerzeit zum Oktober selber verursacht, und deswegen bekommst du eine Speerzeit.

Mich wundert, das es nur 6 Wochen sind und nicht mehr.

Jemand aus dem Bekanntenkreis ist so etwas ähnliches passiert, diese Person hat aber Rücksprache mit dem Betriebsrat gehalten und hatte Glück, der AG hatte auf Druck des Betriebsrat Bescheinigung ausgestellt, das der Job sowieso wegrationalisiert worden wäre... das Arbeitsamt hat nach 3 Wochen Sperrzeit zurückgenommen.

Insgesamt ist dir zu wünschen, das das mit dem neuen Job im Oktober klappt, und du nicht in der Probezeit raus bist... niemand weiß, wielange du bisher gearbeitet hast... und wielange das Arbeitslosengeld da bezahlt wird... dann kommste eben ins Bürgergeld...alles nur weil du nicht richtig nachgedacht hast.

Vielleicht kannst du das auch noch über den Betriebsrat zurechtrücken...ansonsten dumm gelaufen.

QuiDC 
Fragesteller
 14.08.2023, 19:06

Die Beraterin sagte zu mir es tritt eine Sperrzeit ein wenn ich ohne Grund außer nachweislichen sicheren neuen Stellen verhängt bekomme.

Dass auf einmal alles über Kopf steht ist irgendwie auch meine Anziehung.

Geplant habe ich selbstverständlich zeitnah in Berücksichtigung den Verhältnissen in Frankfurt am Main wegen Bürokratie, Wohnungssuche, Umzugsumsetzung und weiteres.

Ich hoffe wirklich, dass es bei der neuen Stelle klappt aber welches Leben ist ohne Risiko.

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tellerchen  14.08.2023, 19:21
@QuiDC

das stimmt... dann alles Gute... sonst bist du am Arsc..... wer nix wagt der nicht gewinnt... da hast du Recht

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Wieso solltest du keine Sperrzeit haben. Du hättest erst auf Ende September kündigen müssen.

Sonst kannst dir ja ne Stelle ab Mitte 2024 suchen und mal n Jahr Urlaub auf Staatskosten machen...

QuiDC 
Fragesteller
 14.08.2023, 18:56

Es klingt einfach so als würde der Umzug auch über Nacht funktionieren.

Das Beispiel mit 1 Jahr Urlaub gehen ist schon sanktionsfähig und verständlich.

Man sollte Leuten wie mir die z.B. eine neue Arbeitsstelle innerhalb von 3 Monaten sicher antreten, die Sperrzeit nicht zu verhängen.

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