Bekomme ich Wohngeld vom Jobcenter, wenn ich in das Haus meiner Mutter ziehe, das per Schenkung zur Hälfte mir gehören wird - meine Mutter hat Nießbrauchrecht?
Ich beziehe Hartz 4 und bin wegen Krankheit nur teilweise arbeitsfähig. Es besteht nun die Überlegung, ob ich für eine Weile in das Haus meiner Mutter ziehe, die seit kurzem im Pflegeheim ist. Das Haus wird im Erbfall mir und meinem BRuder zu gleichen Teilen gehören, per Schenkung ist das schon formal geregelt. Natürlich hat aber meine Mutter nach wie vor das Sagen durch das Nießbrauchrecht. Und ich habe finanziell nichts davon.
Da meine Mutter evtl. wieder ins Haus zurückziehen will, soll das Haus nicht an Fremde vermietet werden. Gleichzeitig soll es nicht unbewohnt bleiben. Die laufenden Kosten für das Haus sind hoch, die Kosten für das Pflegeheim auch...sie werden sogar zum Jahresende nochmal um 850 Euro/Monat gesteigert. Ich würde natürlich nur einen kleinen Teil des Hauses bewohnen und nur den normalen Satz beantragen, den ich derzeit (in meiner jetzigen Wohnung in einem Nachbarort) auch bekomme (und einen MIetvertrag mit meiner Mutter abschließen) . Kann ich das machen...oder kann ich dadurch Probleme bekommen? Und wie steht es mit dem Umzug? Kann ich die Kosten hierfür auch teilweise beantragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
3 Antworten
du kannst einen Mietvertrag mit deiner mutter abschliessen, hatte ich damals auch gemacht... die haben sich erst quer gestellt, musste mir damals Anwalt nehmen, aber haben es dann doch akzeptiert ...die Rechtsabteilung dort hatte das geprüft
du kannst es bis 45 qm bewohnen...hatte damals Mietbuchmietvertrag abgeschlossen...
Da Du Teileigentümerin bist kannst Du ja das Haus im Zuge der Auflösung einer Erbengemeinschaft zwangsversteigern lassen; und das wird das Jobcenter von Dir fordern, wenn Du in den Genuß von Bürgergeld kommen willst. Ebenso sieht es mit anderen staatlichen Leistungen, wie das Wohngeld aus. Möglicherweise sieht das Jobcenter von dieser Forderung ab, wenn Du die Freigrenzen unterschreitest.
Wo hast Du denn diesen Blödsinn her; Du und Dein Bruder sind als Besitzer ins Grundbuch eingetragen! Der Nießbrauch Deiner Mutterwird nur den Wert des Hauses herabsetzen.
Ich kenne einen Fall, in dem der Tochter das Haus bereits übertragen wurde per Schenkung, und der Vater hat das Niessbrauchsrecht. Sie wohnt in dem Haus und zahlt Miete an den Vater, und das Sozialamt hat die Miete als Bedarf anerkannt und zahlt entsprechend.
In einem anderen Fall gehörte ein Haus vier Kindern, zwei davon wohnten im Haus und zahlten an die anderen beiden Miete, wurde auch von jobcenter und Sozialamt übernommen.
Ja, ich würde auch Miete ganz offiziell an meine Mutter zahlen. Danke für die Info!
Bei nochmaligem Nachdenken: Du willst ja vermutlich nicht für 8 Wochen umziehen? Für einen kurzen Zeitraum würde ja niemand umziehen, die bisherige Wohnung aufgeben und sich dann eine neue Wohnung suchen.
Für die Mutter fehlen dann auch Mieteinkünfte für die leerstehende, ungenutzte Hälfte. Nach einem längeren Heimaufenthalt wird sie vermutlich nicht zurückkehren.
Im Erbfall wäre Dein Verbleib auch nicht gesichert, und Du wirst Deinen Bruder nicht auszahlen können.
Ich würde wohl doch eher fremdvermieten. Ob das mit Befristung ginge, müsste man prüfen.
Da meine Mutter lebt und für sie das Nießbrauchrecht eingetragen ist, kann ich das Haus erst später im Todesfall versteigern...