Bekomme ich Wohngeld vom Jobcenter, wenn ich in das Haus meiner Mutter ziehe, das per Schenkung zur Hälfte mir gehören wird - meine Mutter hat Nießbrauchrecht?

3 Antworten

du kannst einen Mietvertrag mit deiner mutter abschliessen, hatte ich damals auch gemacht... die haben sich erst quer gestellt, musste mir damals Anwalt nehmen, aber haben es dann doch akzeptiert ...die Rechtsabteilung dort hatte das geprüft

du kannst es bis 45 qm bewohnen...hatte damals Mietbuchmietvertrag abgeschlossen...

Da Du Teileigentümerin bist kannst Du ja das Haus im Zuge der Auflösung einer Erbengemeinschaft zwangsversteigern lassen; und das wird das Jobcenter von Dir fordern, wenn Du in den Genuß von Bürgergeld kommen willst. Ebenso sieht es mit anderen staatlichen Leistungen, wie das Wohngeld aus. Möglicherweise sieht das Jobcenter von dieser Forderung ab, wenn Du die Freigrenzen unterschreitest.

sonnenfee612 
Fragesteller
 16.08.2023, 12:26

Da meine Mutter lebt und für sie das Nießbrauchrecht eingetragen ist, kann ich das Haus erst später im Todesfall versteigern...

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Snooopy155  16.08.2023, 12:29
@sonnenfee612

Wo hast Du denn diesen Blödsinn her; Du und Dein Bruder sind als Besitzer ins Grundbuch eingetragen! Der Nießbrauch Deiner Mutterwird nur den Wert des Hauses herabsetzen.

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Ich kenne einen Fall, in dem der Tochter das Haus bereits übertragen wurde per Schenkung, und der Vater hat das Niessbrauchsrecht. Sie wohnt in dem Haus und zahlt Miete an den Vater, und das Sozialamt hat die Miete als Bedarf anerkannt und zahlt entsprechend.

In einem anderen Fall gehörte ein Haus vier Kindern, zwei davon wohnten im Haus und zahlten an die anderen beiden Miete, wurde auch von jobcenter und Sozialamt übernommen.

sonnenfee612 
Fragesteller
 16.08.2023, 12:30

Ja, ich würde auch Miete ganz offiziell an meine Mutter zahlen. Danke für die Info!

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Andri123  16.08.2023, 13:45
@sonnenfee612

Bei nochmaligem Nachdenken: Du willst ja vermutlich nicht für 8 Wochen umziehen? Für einen kurzen Zeitraum würde ja niemand umziehen, die bisherige Wohnung aufgeben und sich dann eine neue Wohnung suchen.

Für die Mutter fehlen dann auch Mieteinkünfte für die leerstehende, ungenutzte Hälfte. Nach einem längeren Heimaufenthalt wird sie vermutlich nicht zurückkehren.

Im Erbfall wäre Dein Verbleib auch nicht gesichert, und Du wirst Deinen Bruder nicht auszahlen können.

Ich würde wohl doch eher fremdvermieten. Ob das mit Befristung ginge, müsste man prüfen.

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