Schwanger Minderjährig Kindergeld?

2 Antworten

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr haben Deine Eltern ohne Einschränkung Anspruch auf das Kindergeld für Dich. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch, soweit Du Dich nicht in einer Ausbildung befindest.

Allerdings wirst Du dann als Schwangere bzw. alleinerziehende Mutter Anspruch auf Bürgergeld haben, denn Du würdest mit Deinem Kind eine eigene Bedarfsgemein-schaft bilden.

Kindergeld bekommst Du erst wenn das Baby da ist. -Und dann höchstens bis zu Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kleine dann noch in der Ausbildung ist.