pauschalbesteuerung export?
Ein pauschalierender Landwirt verkauft einen gebrauchten Traktor mit Rechnung zum Betrag von x Euro plus 9 % MwSt. Der Käufer bezahlt die Schweizer MwSt von 7.7 %.
Der deutsche Verkäufer kann anscheinend die Mwst nicht zueückholen. Kann der Schweizer Käufer die deutsche MwSt erstattet bekommen?
2 Antworten
"Ein pauschalierender Landwirt verkauft einen gebrauchten Traktor mit Rechnung zum Betrag von x Euro plus 9 % MwSt. "
Ja, Abschnitt 24.5 UStAE.
"Der Käufer bezahlt die Schweizer MwSt von 7.7 %."
MMn nicht - aber das ist Schweizer Umsatzsteuerrecht.
"Der deutsche Verkäufer kann anscheinend die Mwst nicht zurückholen"
Nein, natürlich nicht - in welchem Zusammenhang sollte jemals ein VERKÄUFER Umsatzsteuer "zurückholen" können?
"Kann der Schweizer Käufer die deutsche MwSt erstattet bekommen?"
MMn ja, im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. Mindestbetrag von 1.000 €, der bei einem Traktor aber ja schnell erreicht sein dürfte)(https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/UnternehmerDrittstaaten/unternehmerdrittstaaten_node.html)
Der Sachverhalt kann jedenfalls nicht richtig sein. Der Verkäufer stellt etwas in Rechnung, was aber dann nicht bezahlt wird.
Und warum sollte ein Verkäufer die Steuer zurückholen, die er in Rechnung gestellt hat?
Der Steuersatz von 9 % kann laut § 24 Abs. 1 Nr. 3 für die übrigen Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 angesetzt werden. Also nicht für Auslandsumsätze.
für die übrigen Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1
Der Sachverhalt ist schon richtig, der Käufer bezahlt ja den Traktor plus die 9 % der deutschen MwSt und die 7.7 % der Schweizer MwSt.
Bei Exporten von regelbesteuerten Unternehmen fällt im Endeffekt keine Steuer an. Die Frage ist darum, wie sich das bei einem pauschalbesteuerten Verkäufer verhält
An wen zahlt der Käufer die Schweizer Steuer? An den Schweizer Zoll?
Wie schon gesagt, ein Export kann meiner Meinung nach nicht mit 9 % pauschalierter Umsatzsteuer durchgeführt werden. Ein Export ist steuerfrei nach § 4 des deutschen Umsatzsteuergesetzes.
Deutsche MwSt an den Verkäufer, Schweizer Steuer an Schweizer Zoll
Ich verweise gern nochmals auf 24.5 UStAE:
"(1) 1§ 24 UStG ist auch bei Umsätzen im Sinne des § 4 Nr. 1 bis 7 UStG und bei Umsätzen im Ausland anzuwenden. 2Dies bedeutet, dass z. B. auch innergemeinschaftliche Lieferungen im Sinne des § 6a Abs. 1 UStG durch pauschalversteuernde Land- und Forstwirte unter die Besteuerung des § 24 UStG fallen. 3Diese Umsätze sind daher steuerpflichtig. (...)
Ok, wahrscheinlich hab ich da Schwierigkeiten, Umsätze im Inland mit Exporten zusammenzubringen. Nachdem sich ja sogar der § 4 auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezieht, hast Du da wohl Recht.
Ein gewerblicher Verkäufer verkauft mit 0% MwSt in den Export.
Selbstverständlich ist die Schweizer MwSt fällig.