Gebrauchte Waschmaschine bei Gebrauchtwarenhändler/Reparaturservice gekauft, nach 4 Monaten defekt. Wer ist im Recht?

1 Antwort

naja ...normalerweise kann der Händler nachbessern, und das sogar mind zweimal.

Das die maschine im Lot sein muß ist richtig, dafür gibt es ja Drehrädchen am Fuß der maschine zum justieren. Auch ist es ein Unterschied, ob man eine 6 kg 8kg oder höher hat...ich vermute mal anhand des kaufpreises, die wird 6 kg haben. dann müsstet ihr ja mal ein schlagen gehört haben, sowas hört man normal... dann geht das Lager inne Binsen...Wenn der Händler damals die bei Euch aufgestellt hatte muß er die Maschine ausloten mit Wasserwaage... wenn ihr die selber aufgestellt hattet... ist es Eure Aufgabe... Dielenboden ist egal... man könnte ja metallplatte oder ähnliches drunterschieben...und vielleicht noch klötzchen davor... das die maschine nicht wandert...durch den Raum

Aber selbst wenn du im Recht wärst... das müsste erstmal dargelegt werden.. was bringt dir das Recht?...bei einem Wert von 300 Euronen... eine Zivilklage wäre deutlich teurer