Gebrauchte Waschmaschine bei Gebrauchtwarenhändler/Reparaturservice gekauft, nach 4 Monaten defekt. Wer ist im Recht?
Ich habe Mitte April eine gebrauchte Waschmaschine von einem Gebrauchtwarenhändler/Reparaturservice gekauft der Waschmaschinen, Spülmaschinen etc verkauft und repariert. Auf der Rechnung steht 12 Monate Garantie (außer bei Verstopfung und Fremdkörperentfernung).
Die Waschmaschine hat vorgestern im Schleudergang ein schepperndes Geräusch von sich gegeben und es hat verbrannt gerochen. Daraufhin haben wir direkt das Wasser abgepumpt und sie ausgestellt.
Heute kam nun der Verkäufer/Handwerker vorbei und meinte die Trommel schleift durch zu volle Beladung unsererseits und unser Boden wäre uneben (Es ist halt ein alter Dielenboden) Wir haben die Maschine ganz normal beladen, sicher auch mal mehr mal weniger aber nie unnötig viel reingestopft. Ich hatte schon viele gebrauchte und alte Maschinen auch in Altbauwohnungen, dort gab es nie ein Problem mit der Beladung.
Somit meinte er er kann eigentlich nichts für uns tun weil es unser Fehler war und die Maschine bei Lieferung von seiner Seite aus einwandfrei war. Der Reparaturwert würde wohl den Wert einer neuen Maschine stark überschreiten, daher ist das keine Option. Er bietet uns an dass wir uns eine neue Maschine von ihm etwas günstiger aussuchen können (300€ statt 500€) oder (nach langem hin und her) würde er uns die Hälfte des Kaufpreises erstatten (150€). Wir wollen gern eine Erstattung oder eine neue ohne zusätzliche Kosten im Hinblick darauf dass die Maschine erst vor 4 Monaten erworben wurde. Wer ist hier im Recht?
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
naja ...normalerweise kann der Händler nachbessern, und das sogar mind zweimal.
Das die maschine im Lot sein muß ist richtig, dafür gibt es ja Drehrädchen am Fuß der maschine zum justieren. Auch ist es ein Unterschied, ob man eine 6 kg 8kg oder höher hat...ich vermute mal anhand des kaufpreises, die wird 6 kg haben. dann müsstet ihr ja mal ein schlagen gehört haben, sowas hört man normal... dann geht das Lager inne Binsen...Wenn der Händler damals die bei Euch aufgestellt hatte muß er die Maschine ausloten mit Wasserwaage... wenn ihr die selber aufgestellt hattet... ist es Eure Aufgabe... Dielenboden ist egal... man könnte ja metallplatte oder ähnliches drunterschieben...und vielleicht noch klötzchen davor... das die maschine nicht wandert...durch den Raum
Aber selbst wenn du im Recht wärst... das müsste erstmal dargelegt werden.. was bringt dir das Recht?...bei einem Wert von 300 Euronen... eine Zivilklage wäre deutlich teurer