Erben - Eltern Pflichtteil ausschließen?
Hallo.
Hat es von euch schon mal jemand geschafft, einem Familienmitglied seinen Pflichtteilanspruch zu verweigern?
Lt. google Treffer wäre dies durch ein Testament möglich. Glaube ich aber nicht, denn lt. Paragraph 2303 haben Eltern stets ein Pflichtteilrecht. Sie können jedoch vom Pflichtteil ausgeschlossen werden, wenn strenge Voraussetzungen, bzw. Formvorschriften erfüllt sind.
Was meint ihr dazu?
VG
5 Antworten
Setz nen Kind in die Welt oder/ und Heiratte. Nach oben wird nur vererbt wenn es nach unten nichts zu vererben gibt. Wenn du also nen Kind oder/und Ehegatten hast, sind deine Eltern Automatisch nicht mehr Pflichtteilsberechtigt.
Ansonsten, um den Pflichtteil zu verlieren müssten dich deine Eltern auf irgendene Weise nachweisbar Körperlich oder Seelisch misshandelt haben. Und ja, dann müsste man das im Testament auffführen, warum und wieso.
Du hast ein Smiley vergessen, sonst könnte man dein Posting für bare Münze nehmen. ;-) Um mich aber mal darauf einzulassen. Meine Frau und ich sind beide knapp über 60. Scheidung steht außer Frage und eigene Kinder somit auch. Adoptierte werden vom Erbrecht ausgenommen, um den Pflichtteil der Mutter vorzuenthalten.
"Wenn du also einen....EHEGATTEN hast, sind deine Eltern Automatisch NICHT mehr Pflichtteilsberechtigt."
Sorry, aber da muss ich noch mal nachfragen, denn es kann sein, dass bisher ein völlig falscher Film ablief. Das klingt mir, auch aufgrund der anderen Antworten, meiner eingeschlossen, zu einfach. Soll das bedeuten, weil meine Frau MICH als Ehegatten hat, dass ihre Mutter NICHT Pflichtteil berechtigt ist ?
Zu deinem "ansonsten". Nein, da lief nichts negatives, zumal meine Frau gar nicht von ihrer Mutter aufgezogen wurde. Sie lebte von Beginn an bei der Großmutter.
Erbfolge:
Verheiratet ohne Kinder- der Ehepartner erbt alles
Verheiratet mit Kinder, der Ehepartner erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Kinder.
nicht verheiratet, aber Kinder, die Kinder erben alles. Und wenn die Kinder vorher versterben, die Kindeskinder.
Nur wenn es nach unten keine Erben gibt und man nicht verheiratet ist wird nach oben vererbt, dann sind entsprechend die Eltern erbberechtigt.
Der Pflichtteil beträgt die hälfte des jeweils gesetzlichen Erbteils, über die restliche Erbmasse kann der Erblasser per Testament selber entscheiden.
Wenn auch die Eltern schon Tod sind, dann wird zur Seite vererbt, dabei besteht allerdings kein Pflichtteilsanspruch mehr. Wenn es also nach unten und oben keine Erben gibt, kann man ohne Probleme sein Erbe an den nächsten Tierschutzbund vererben und dann geht in eurem Fall euer "geliebter" Halbbruder leer aus.
Eine Ausnahme gibt es noch, die sogenannte Versorgungsehe. Ist ein Lebenspartner schwer krank und man heiratet um dem gesunden Partner alles zuzuschieben und der kranke Partner verstirbt innerhalb eines Jahres an der Krankheit, können die restlichen Erben die Ehe anzweifeln und der überlebende Ehepartner geht leer aus.
Eltern vom Pflichtteil auszuschließen dürfte sehr schwirig sein.
Nur wenn diese Ihr Kind in der Not ohne Hilfe ließen, oder ihm gar nach dem Leben getrachtet haben, kann der Pflcihtteil versagt werden.
Nein, nichts davon trifft zu. Mit der Mutter läuft alles, aber der Halbbruder soll im Extremfall nicht einen einzigen Cent kriegen. Und das würde im Fall der Fälle passieren, wenn meine Frau aufgrund von Krankheit oder Unfall verstirbt und der Pflichtteil der 85 jährigen Mutter zugesprochen würde. Und schon wäre der Schwager nach dem Tod der Mutter der "lachende" Handaufhalter. Um meine Haltung zu versteh' n, müsste ich zu sehr ins OT und dafür ist das Forum nicht gedacht.
4 Personen sind im Spiel. Mein Frau und ich sind Kinderlos, also keine Erben. Die Mutter meiner Frau und eben ihr Sohn. Ich hoffe natürlich, dass meine 85 Jährige Schwiegermutter, zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe, noch so lange wie möglich unter uns weilt, denn meine Eltern sind in diesem Alter bereits verstorben. Aber........man hofft im Gegenzug auch darauf, dass meine Frau ihre Mutter überlebt, obwohl man, und das gilt für uns ALLE, tödliche Krankheiten und Unfälle nie ausschließen kann.
Höööööchst interessant !!!!!!!! Du wirst mir das nicht übel nehmen, wenn ich mir von google eine Bestätigung hole.
Tut mir Leid, ich sehe das Problem nicht, wenn das Verhältnis zur Mutter/Schwiegermutter so gut ist.
Sollte Deine Frau sterbern, bevor deren Mutter (Deine Schwiegermutter) verstirbt, braucht doch die Mutter den Pflichtteil nicht einzufordern, bzw. nur das Erbe auszuschlagen.
Das gesetzliche Erbe neben Dir als Ehemann, kann schon mal durch Testament verhindert werden.
Der Bruder hätte kein Pflichtteil.
Einen Pflichtteilsverzicht, könnte die Mutter übrigens auch zu Lebzeiten schon erklären.
In dem ich mein Vermögen zu Lebzeiten verschenke, werden potentielle Erben so weit ich folgend noch 10 Jahre überlebe leer ausgehen - bis dann wäre auch der Pflichtteilergänzungsanspruch abgeschmolzen.
Ja, darüber habe ich auch gelesen. Verschenken.......grooooßes Wagnis. Aber wie es aussieht, kann man nicht beides haben, die hart erarbeiteten Altersrücklagen gegen Null runterfahren, oder zusehen wie dieser, dieser xxxxx Schwager absahnt.
Die Frage ist viel zu allgemein gestellt.
Das Gesetz sieht nämlich unterschiedliche Regelungen für die im einzelnen denkbaren Konstellationen vor.
Für das Erbrecht von Eltern nach dem Tod eines Kindes gilt folgendes:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2339.html
Aus der Erbunwürdigkeit folgt auch die Aberkennung des Pflichtteils.
Die Frage, ob es einer von uns erfolgreich geschafft hat das Pflichtteil zu entziehen ist ungewollt komisch. Diese Frage könnte nur ein Wiedergänger beantworten.
"Ihr" müsst euch mal entscheiden. Im Grunde bin ich ein Romanschreiber, wurde mir auch schon mehrfach vorgehalten und jetzt Whatts Appe ich mal, auch wieder falsch. :D Nee, nur' n Spässken. Links dieser Art kenne ich. Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht. Auszug aus dem Film "Philadelphia mit Tom Hanks: Könnte mir das mal irgend jemand erklären, so als ob ich 5 Jahre alt wäre ? " Aber bitte die Netiquette beibehalten. Schaffst du...........
Romanschreiber paßt gut. Schon die Drehbücher zum Königlich Bayerischen Amtsgericht waren für mich Fantasyromane. Wußte man doch nicht, ob man hier einem Zivilprozess oder einer Strafsache folgen durfte.
Man merkt sofort, du hast Abitur, 1 mit Sternchen. Da kann ich als Ex-Hauptschüler noch nicht mal Ansatzweise mithalten. :D
"Hat es von euch schon mal jemand geschafft, einem Familienmitglied seinen Pflichtteilanspruch zu verweigern?"
"Die Frage, ob es einer von uns erfolgreich geschafft hat das Pflichtteil zu entziehen ist ungewollt komisch. Diese Frage könnte nur ein Wiedergänger beantworten."
Die Frage ist natürlich vom Erblasser selber nicht zu beantworten, weil das Urteil dazu erst nach seinem Tod erfolgt, er könnte sie nur beantworten, wenn er widerauferstehen würde. Das bezeichnet man dann als Widergänger, Untoter, Goul, Zombie....
Ganz einfach: Sorge zu Lebzeiten dafür, dass es nichts zu vererben gibt! Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen.
Wir haben in der Tat schon des öfteren darüber nachgedacht. Ginge es nur um die kulinarischen Bedürfnisse, die man relativ gut abschätzen kann, Inflation incl., sind es die nicht vorhersehbaren Situationen, die ein Herunterfahren unmöglich machen. Ich sage nur Heizungstausch und was denen da oben noch so alles einfallen wird, oder ein Autokauf, Reparaturen am Haus, Renovierungen. Im Angesicht meines relativ fortgeschrittenen Alters gehe ich noch von mindestens 2 Neuwagen aus.
Zum 1. Satz. Und genau deswegen mag ich dieses Forum. Solche konstruktiven Vorschläge sind unbezahlbar.