Roller (50) in TG NEBEN Fahrradständer erlaubt?
Ist es erlaubt einen 50er Roller von der Lebensgefährtin (Gast) des Wohnungs-Mieters NEBEN die Fahrradständer in der Tiefgarage zu parken? Es wird niemand blockiert. Die zum Mietvertrag gehörende Duplex-Garage ist untervermietet. Darf die Vespa dort wie o.b. stehen bleiben oder nicht? Grauzone? Zustimmung des Vermieters notwendig? Kann ETG Verbot erteilen?
1 Antwort
Ok, der Duplex-Platz ist offenbar auch gemietet.
Welche Regelungen gibt es für die Fahrräder? Wer darf dort Räder abstellen?
Grundsätzlich würde ich meinen Roller dort abstellen, solange sich niemand beschwert.