Absetzbarkeit von Coworking-Cafés für Selbstständige: Wie sieht es aus?

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Das typische an einem Coworking Space ist ja, dass man eine Geschäftsadresse dorth atudn jeh Vert ragsgestaltung einen festen Arbeitsplatz, oder die Berechtigung dort an einem jeweils freien Platz zu arbeiten.

Wie ist denn die Gestaltung im "CoWorking Cafe?"

Oder ist das nur ein Cafe mit Internet für die Gäste? Wenn da sso it, wäre der eigene Verzehr nur abzugsfähig, wenn die Vorschriften für Reisekosten, bzw. Verpflegungsmehraufwand erfüllt sind, bzw. wenn man dort Geschäftsbesprechungen macht, die dann mit Bewirtung verbunden sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
shadrix 
Fragesteller
 16.08.2023, 23:58

In meinem CoWorking Cafe (einfach nach coworking cafés googlen oder nach Sankt Oberholz) ist es erforderlich, etwas zu essen oder zu trinken zu kaufen, um einen 90-minütigen Zugang zum WLAN zu erhalten. Nach Ablauf dieser Zeit muss man erneut Internetzugang erwerben. Bei einem Besuch im Cafe wird deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein herkömmliches Cafe handelt. Alle Gäste sind aktiv am Arbeiten, es gibt Steckdosen an jedem Sitzplatz und jeder kann frei einen Platz zum Arbeiten auswählen. Die Umgebung ist bewusst darauf ausgerichtet, produktives Arbeiten zu ermöglichen. Anstatt eines "Tagespasses" sichert man sich durch den Verzehr von Essen und Getränken einen Arbeitsplatz.

Im Vergleich zu einem klassischen Cafe liegt hier also eine gezielte Einrichtung zum Arbeiten vor, und der Verzehr von Essen und Trinken ist ein indirekter Weg, um Zugang zu den Arbeitsplätzen und dem WLAN zu erhalten.
In CoWorking-Spaces wie beispielsweise WeWork, erhält man selber keine feste Geschäftsadresse. Es ist wie eine Kette und ist überall in der Stadt verteilt. Also könnte ich an mehreren Adressen arbeiten. Deshalb macht es für mich keinen Sinn. Man sollte theoretisch dann ein CoWorking Cafe auch als Ausgabe deklarieren können. Der Unterschied liegt nur im Business Modell

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wfwbinder  17.08.2023, 05:59
@shadrix

Es bleibt dabei, das scheitert an § 12 EStG. Wenn es abzugsfähig wäre, würde durch die Hintertür die private Lebensführung abgezogen.

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shadrix 
Fragesteller
 17.08.2023, 09:41
@wfwbinder

Ich frag mich, ob das nicht ein Fall wäre, wo man das Gesetz anpassen sollte. Wohin geht man, wenn man Gesetze anpassen möchte? Ich finde es nicht in Ordnung, dass man solche CoWorking Cafés Konzepte nicht als Ausgabe tätigen kann, obwohl es ganz klar dafür selbst vom Staat beworben wird, Beispiel hier: "https://www.visitberlin.de/de/blog/11-coworking-spaces-berlin"

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wfwbinder  17.08.2023, 12:07
@shadrix

Na ja, "vom Staat beworben" ist wohl etwas zu hoch gegriffen, wenn die Leute auf der Werbeseite der Stadt Berlin ein Inserat schalten dürfen, bzw. dort genannt werden.

Ausserdem sind die gezeigten CoWorkings Spaces welche mit unterschiedlichen Konzepten, mit kurzen and längeren Verträgen, Tageweise usw.

Aber überlege mal, wenn man Deiner Anregung folgen würde. Ich gehe dann in so ein CoWorking Cafe und setze dann meine gesamte private Tagesernährung von meinen Erträgen ab und habe damit einen vorteil gegenüber allen anderen, die Ihre Kosten für Essen udn Trinken nicht abziehe dürfen.

Aber wenn Du eine Gesetzesänderung für nötig hälst sind die Adressaten:

Bundesministerium für Finanzen

Dein Bundestagsabgeordneter

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