Neuen Stromanbieter kündigen?
- Ich habe seid Juni einen neuen Stromanbieter. Vertragslaufzeit 12 Monate.
- Nun habe ich aber plötzlich, einen Käufer für mein Haus, so dass ich das bis Ende des Jahres abgeben werde.
- Da ich noch gar nicht weiss wo ich hinziehen werde, vielleicht sogar vorüber gehend in eine Ferienwohnung gehe, frage ich mich, kann ich den Stromanbieter dann kündigen. Hab ich dann ein Sonderkündiggungsrecht?
3 Antworten
Bei einem Umzug hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG ). Und es ist falsch, wenn andere User hier behaupten, du müsstest den Vertrag mitnehmen. Du KANNST den Vertrag mitnehmen, MUSST es aber NICHT. Und du musst dem Käufer auch nicht den Vertrag übertragen. Auch das ist Unsinn! Hier scheinen User das mit dem Internet-Vertrag zu verwechseln. Der Käufer hat gänzlich Vertragsfreiheit, sich einen neuen Anbieter auszusuchen.
Ich habe noch nie bei einem Umzug den Vertrag mitnehmen müssen, obwohl ich 8m Versorgungsgebiet des Anbieters umgezogen bin. Bisher ist jede Kündigung wegen Umzugs akzeptiert worden und mir ist noch nie die Weiterführung des Vertrags angeboten worden. Ich habe lediglich einmal den Neukunde-Bonus zurück gezahlt. Die Realität sieht definitiv anders aus.
Das mag alles im Einzelfall klappen. Du hast aber wohl versucht, die Rechtslage darzustellen und andere Antworten als falsch bezeichnet. Deshalb habe ich nur darauf hingewiesen.
Für die Fragestellerin könnte es sogar günstig sein, einen Vertrag aus Juni 2022 mit Vertragsbindung in die neue Wohnung zu übernehmen, so es denn eine neue Wohnung gibt.
Aber wenn dort schon, Wasser und Strom vorhanden ist,(ferienwohnung)kann ich ihn ja nicht mitnehmen.
Jain. Wenn du innerhalb der Vertragslaufzeit eine neue Wohnung beziehst, hat der Anbieter das Vorrecht, dich dort zu beliefern.
Falls das nicht geht, weil du keine neue Abnahmestelle angibst/hast, könnte die Grundgebühr fällig werden. Kündigen kannst du nur zum Ablauf.
Versuche als erstest, dass der Käufer den bestehenden Vertrag übernimmt, dann bist du raus!
Wenn der Anbieter die Versorgung am neuen Wohnort anbietet und diese möglich ist, entfällt das Sonderkündigungsrecht. Abs. 5 Satz 3.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjq-eKutd6AAxVjVeUKHfCJCYMQFnoECA8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fenwg_2005%2F__41b.html&usg=AOvVaw08nWi1oK31GeW_omxgO0AY&opi=89978449