Niesb

3 Antworten

Die Bank wird auf ihrem Rang bestehen.

Klartext gesprochen: Wenn es denn aus irgendeinem Grunde zur Zwangsversteigerung des Grundstücks kommen sollte, werden erst die Ansprüche der Bank aus einer bestehenden Grundschuld bedient und erst anschließend die Ansprüche des Nirßbrauchsberechtigten.

Eventuell könnte es noch schlimmer kommen und zwar dann, wenn sich die Bank im Darlehensvertrag ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vorbehalten hat, dass so etwas wie der Eintrag eines Nießbrauchs geschieht. Dann wäre das Darlehen auf einen Schlag zurück zu zahlen. Daher der Rat, sich die Unterlagen ganz genau anzuschauen.

Niessbrauch2023 
Fragesteller
 14.08.2023, 09:00

Lieben Dank für die Antwort.

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  1. Man sollte es vorab mit der Bank besprechen, denn wenn Du mietfrei darin wohnst werdeen Einnahmen fehlen
  2. Natürlich wird die Bank im Rang vor dem Nießbrauch bleiben.
  3. Warum Nießbrauch? Reicht nicht ein Wohnrecht? wäre steuerlich günstiger, auch für den Fall, dass Du mal ins Heim müßtest.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Niessbrauch2023 
Fragesteller
 14.08.2023, 09:10

Danke für Ihre Antwort, über das Wohnrecht habe ich auch nachgedacht.

Mein Sohn und ich verstehen uns prächtig. Ich habe das Haus in der Anzahlung mit finanziert, aber wir haben es auf den Namen meines Sohnes gekauft, da ich nur einen Sohn habe und wir uns vollstes Vertrauen. Meistens sind es jedoch die dritten, die hinzu kommen wo man Ängste bekommt.

Ich habe sehr viel Geld in das Haus investiert, was ich meinem Sohn auch von Herzen gönne. Im Familienkreis hatten wir jetzt eine ganz fürchterliche Situation da musste die Mutter aus ihrem Haus ausziehen, weil die Schwiegertochter mehr Platz brauchte.
Ich habe noch keine Schwiegertochter, aber dies macht mir jetzt auch Ängste.

Vielleicht ist es in meinem Fall unbegründet, aber ich möchte mich in irgendeiner Form irgendwie absichern und möchte die beste und harmonisch zu Lösung hier zu finden.

Meinem Sohn habe ich meine Ängste offenbart, und er ist bereit, mit mir zum Notar zu gehen und mir dort eine Sicherheit zu geben.

Wäre das Wohnrecht auf Lebenszeit eine Sicherheit?

Ich möchte einfach nur in Ruhe und Frieden in meiner kleinen Wohnung wohnen bis zum Lebensende.

ich danke jetzt schon für Ihre Antwort

Lieben Gruß

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wfwbinder  14.08.2023, 10:25
@Niessbrauch2023
Wäre das Wohnrecht auf Lebenszeit eine Sicherheit?

Anscheinend hat Ihnen keiner den Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht erklärt.

Beim Wohnrecht haben Sie das Recht die Wohnung auf Lebenszeit zu nutzen. Die näheren Umstände werden in der Urkunde bestimmt, also ob Sie Müllgebühren und Wasser selbst zahlen.

Der Nießbrauch im Unterschied bringt Sie in die stellung, ähnlich wie ein Eigentümer, Sie können nicht nur darin wohnen, sondern es auch vermieten. Aber sind dafür auch für die Reparaturen an Dach und Fach zuständig, müssen die Versicherung zahlen usw.

Außerdem, (wir hoffen das ja alle nciht) würden Sie mal ins Pflegeheim müssen, müssten Sie die Wohnung vermieten udn damti die Heimkosten decken.

Beim Wohnrecht könnte man dagegen die Klausel einfügen, dass das Wohnrecht erlischt, wenn sie es krankheitsbedingt auf Dauer nicht nutzen können. Dann könnte ihr Sohn die Wohnung vermieten udn so seine Kosten decken.

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Andri123  14.08.2023, 12:15
@wfwbinder

Um mal den völlig überflüssigen Beruf des Steuerberaters zu erwähnen:

Die Eintragung eines unentgeltlichen Wohnrechts stellt eine Schenkung dar. Der Freibetrag liegt bei 20.000,-€, bei Schenkung des Sohnes an die Mutter.

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wfwbinder  14.08.2023, 17:02
@Andri123
Ich habe das Haus in der Anzahlung mit finanziert,

Die Eintragung des Wohnrechts ist lediglich die Vergütung für den Erlass der Schulden, die aus der Vorstereckung des Eigenkapitals resultiert.

Alles eine Frage der vernünftigen Formulierung der Verträge.

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Andri123  14.08.2023, 17:11
@wfwbinder

Dazu berät vermutlich der Notar? Wohl nicht.

Und ja, mit Gegenleistung wäre es keine Schenkung, die eine Steuerpflicht auslöst. Eigentlich hätte man das zeitgleich im Übertragungsvertrag regeln müssen.

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wfwbinder  14.08.2023, 17:44
@Andri123

Na ja, man kann so etwas auch nachfertigen, wenn es lediglich mündliche Vereinbarungen gibt.

Und der Notar kann udn darf das nicht, denn hier ist er reiner Urkunsbeamter.

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Die Bank wird sicher Schwierigkeiten machen, denn es tritt ein neuer Bewerber auf, der nichts mit der Finanzierung zu tun hat.