Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert?
Hallo,
ich habe mich zum Ende des 5. Semesters exmatrikuliert, weil ich während des Praxissemesters erkannt habe, dass diese Studienrichtung doch nicht das richtige für mich ist.
Jetzt habe ich mich bei einer anderen Hochschule immatrikuliert. Nun will die alte Hochschule mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern, weil sie "so was nicht ausstellen". Kann das wirklich sein? Habe ich keinen Anspruch darauf?
Vielen Dank für die Antwort!
1 Antwort
Du weißt hoffentlich, was die Unbedenklichkeitsbescheinigung bedeutet? Die bekommt man ausschließlich bei artverwandten Studiengängen, um den Prüfungsanspruch nicht zu verlieren. Vermutlich ist der neue Studiengang nicht artverwandt?
Da muß ich bei der neuen Hochschule fragen, wie die das so sehen , ein guter Tip. Es handelt sich im Designbereich, der Schwerpunkt ist ein anderer.