Smartphone Kauf Vorsteuerabzugsberechtigt?
Kann ich für mein Einzelunternehmer (Tätigkeit Onlinehandel) beim Smartphone Kauf die Vorsteuer geltend machen? Nicht die Nutzungskosten (Anrufe...) sondern der Anschaffungspreis. Natürlich werde ich es in erster Linie privat nutzen aber sicher auch mal geschäftlich für Anrufe, Mails beantworten etc.
2 Antworten
Natürlich hatb man beim Kauf eines Mobiltelefons für das Unternehmen Vorsteuerabzug.
Auf die Anschaffungskosten die Abschreibung.
Der private Anteil wird darüber geregelt, dass man eben eben eine Nutzungsentnahme in Höhe 1/2 der Gesprächsgebühren bucht.
Die betriebliche Nutzung besteht ja auch in der Möglichkeit von Kunden erreicht zu werden.
Wenn das Handy für betriebliche Zwecke angeschafft wird, logisch kannst Du dann, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, diese auch ziehen.
Und auch die laufenden Gebühren absetzen.
Kommt halt auch mit auf die Branche an, in der Du selbständig bist!
Gebühren auch? Ich dachte es ist da etwas komplizierter wie beim Internetanschluss, woman den geschäftlichen Datenverbrauch berechnen muss und von der privaten Nutzen trennt. Oder beim Autofahren das Fahrtenbuch. Ich werd mal lesen.