Smartphone Kauf Vorsteuerabzugsberechtigt?

1 Antwort

Wenn das Handy für betriebliche Zwecke angeschafft wird, logisch kannst Du dann, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, diese auch ziehen.

Und auch die laufenden Gebühren absetzen.

Kommt halt auch mit auf die Branche an, in der Du selbständig bist!

flunger96 
Fragesteller
 15.08.2023, 18:31

Gebühren auch? Ich dachte es ist da etwas komplizierter wie beim Internetanschluss, woman den geschäftlichen Datenverbrauch berechnen muss und von der privaten Nutzen trennt. Oder beim Autofahren das Fahrtenbuch. Ich werd mal lesen.

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