Kaufvertrag nicht bestätigt, trotzdem angezahlt - Rückforderung möglich?
Folgende Situation:
ich wollte bei einem gewerblichen Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen einen Artikel kaufen. Ich war vor Ort.
Über Preis haben wir grob gesprochen, aber nichts schriftlich festgehalten. Da es in einer anderen Stadt war und er nur bar akzeptieren wollte (komisch, weil er eigentlich eine Firma hat), habe ich eine kleine Anzahlung getätigt. Keine Quittung, nur kurze Bestätigung per Whatsapp, dass er es erhalten hat.
Tag danach schreibt er mir per Messenger einen „Kaufvertrag“ mit der Bitte um Bestätigung. Damit bin ich nicht einverstanden, weil er einen zu hohen Preis verlangt. Bzw. die Obergrenze - während ich eher die untere Grenze zahlen wollte.
Jegliche Verhandlungen lehnt er ab, worauf ich dann die Rückzahlung der Anzahlung fordere.
Meines Erachtens - liegt kein Kaufvertrag vor, daher darf er die Anzahlung nicht einbehalten (812 Abs. 1 BGB)
Klar, mein Fehler warum ich ohne finale Konditionen überhaupt was eingezahlt habe, aber ja - ich war in Eile und habe nicht allzu lange überlegt.
Ist die Rückforderung der Anzahlung gemäss 154 BGB Abs. 1, 337 Abs. 2 sowie 812 Abs. 1 rechtens?
2 Antworten
Sofern es keine Sonderanfertigung ist, warum widerrufst du nicht einfach
Jain. Aus meiner Sicht kam es überhaupt nicht zu einem Kaufvertrag, da ich mit dem Preis den der Verkäufer am nächsten Tag im Kaufvertrag erfasst hat, nicht einverstanden war. Also offener Dissens. Und deswegen muss er die Anzahlung zurückzahlen, 337 BGB… so meine Logik
Sprichst Du von EBAY oder von Kleinanzeigen?
Wenn Du Ebay meinst, müsste man schon die Verkaufsanzeige kennen, um die Frage seriös beantworten zu können!
Und bei Ebay bestätigst Du den Kauf doch durch einen Button!?!
Dann hat der Kauf online stattgefunden, unabhängig davon, dass Du eine Barzahlung getatigt hast.
Und dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, aber dir steht auch ein Widerruf zu.
Kleinanzeigen- ich habe den Teil ergänzt. Ich war vor Ort also kein Widerruf.
Keine Sonderanfertigung. Widerruf gilt doch nur online - das war aber vor Ort. Außerdem ist m.E. zu keinem Kaufvertrag gekommen - da es im Nachhinein keine Einigung gab.