Kinderbeihilfe,Vollmacht, bei Urlaub der KiMu?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend - es ist Aufgabe beider Elternteile während der Aufenthalte des Enkelkindes / im großelterlichen Haushalt, dessen Kosten vollumfänglich zu tragen.

Und nein irgendwelche staatlichen Transferleistungen wie Kinderbeihilfe oder auch das Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld ) sind kein Urlaubstaschengeld für die Kindsmutter.

Das solltet Ihr Eurem Sohn und der "Schwiegertochter" gegenüber deutlich kommunizieren. Wenn bei zukünftigen längeren Betreuungszeiten vorab nicht z.B. 10 Euro pro Tag gezahlt werden, lehnt ihr die Betreuung ab. Ihr solltet Euch nicht ausnutzen lassen - und genau das tun diese Eltern.

Sorry - aber das würde ich so nicht hinnehmen.

HundeOmi 
Fragesteller
 14.08.2023, 22:27

Herzlichen Dank für deine Antwort.

Früher,als ich in den 70ern noch klein war und auch später noch,als meine Kinder in den 90ern und 00ern noch klein waren,war es so, daß ab dem 21.Tag Aufenthalt zb bei den Großeltern oder wenn die Eltern geschieden waren,dann eben an den anderen Elternteil,die Kinderbeihilfe für die Dauer des Aufenthalts bezahlt werden musste.

Mein Vater wusste das und ich musste am 20.Tag in den Sommerferien wieder heim,damit er der Oma kein Geld geben musste. Mein Ex hat das auch so gemacht.

Ich weiß jetzt schon,das ein riesen Streit rauskommen wird,wenn ich vorsichtig Anfrage,wie das denn mit der Kostenaufteilung ist.

Ich hoffe,es meldet sich noch irgendjemand,der weiß ob das immer noch so im österreichischen Gesetz verankert ist mit bzw ab dem 21.Tag Aufenthalt.

Wir würden unserer Enkeltochter ALLES geben was wir haben und können.

Darum steuern wir alles an Windeln,Kleidung,Essen, Hygieneartikeln etc bei.

Aber wir sehen halt NICHT ein, das jemand mit 400€ Karenzgeld sich selbst ständige teure öko vegane Markensachen kauft,sagt man hat kein Geld für Windeln,aber am gleichen Tag noch piercen und tätowieren geht und einen 2 wöchigen Urlaub in ein teures Land bucht und wenn ich dann sage, das ich aus persönlichen Gründen aktuell 3 Monate mit dem teuren Sparabo für Windeln, Feuchttücher und BabyMilch aussetzen muss und dafür ein preisgünstigeres nehmen würde, gleich voll beleidigt ist und sagt,nein,das will sie nicht,weil das ist nicht von dieser veganen Marke und das stinkt,weil da Plastik und Chemie drin ist.

Wir haben unser Enkelkind SEHR gerne bei uns,weil sie bei uns wenigstens ordentlich zu essen bekommt,ihre Ohren geputzt,ihre Nägel geschnitten,gebadet und gewaschen wird,sauberes Gewand bekommt und einen geregelten Tagesablauf hat,mit festen Ritualen,die schon am Morgen mit einem gesunden,guten Frühstück beginnen und abends mit baden,Geschichte vorlesen zum Einschlafen,enden.

Ich hoffe, daß sie es endlich verstehen, daß ich AUCH noch Zahlungen habe und selbst leben muss und es schon reichen würde,wenn sie wenigstens EINMAL NUR ENDLICH eine Packung Windeln, Feuchttücher und vlt mal 20€ für das Essen beisteuern würden,da die kleine fast jedes Wochenende bei uns ist und oft auch eine ganze Woche bleibt.

DANKE nochmals für deine Antwort!

0

Ihr müsst das Kind nicht nehmen. Die Mutter muss dafür nichts zahlen.

Zuständig sind sowieso die Eltern, nicht die Mutter.

Ich würde von denen jedenfalls gern das Kind und Geld nehmen. Da müsste man dann halt drüber reden.

HundeOmi 
Fragesteller
 14.08.2023, 21:49

Ich liebe mein Enkelkind SEHR und ich möchte halt NICHT, daß sie die kleine zu irgendjemanden gibt,wo ich nicht weiß,was dort passiert und wer das ist.

Das hat sie nämlich schon Mal gemacht,als mein Mann und ich krank waren und wir abgesagt hatten,damit wir unser Enkelkind nicht anstecken.

Mir ist es immer lieber,wenn die kleine bei uns ist,oder wenn ich zb aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht kann,dann eben bei den anderen Großeltern,wo ich sie gut versorgt weiß.

Ich bedanke mich Recht herzlich für deine Antwort!

0
HundeOmi 
Fragesteller
 14.08.2023, 21:57

PS.

Ich hab was vergessen.

Ich weiß nicht,ob das noch so ist in Österreich.

Aber als meine Kinder noch klein waren (90er und 00er Jahre) und auch bei meinen Neffen (10er Jahre) war das noch so, das ab dem 21.Tag Aufenthalt des Kindes bei zb den Großeltern,die Kinderbeihilfe den Großeltern zusteht,da diese dann den größten Teil der Versorgung in einem Monat,an Kosten tragen.

Ebenso ist das auch,wenn die Eltern getrennt sind und das Kind zb dauerhaft bei der Mutter lebt und das Kind im Urlaub beim Vater ist.

Dann braucht dieser ab dem 21.Tag keine Alimente für jenes Monat zu bezahlen und hat auch Anspruch auf die Kinderbeihilfe,für die Dauer des Aufenthalts.

Mein Papa hätte damals das AUCH zahlen müssen an meine Oma.Er hat uns am 20.Tag immer heimgeholt in den 70ern,weil er das wusste.

0