Kinderbeihilfe,Vollmacht, bei Urlaub der KiMu?
Unsere 1jährige Enkelin wird im September für ca 3 Wochen bei uns(mein Mann und ich) sein,da ihre Mutter für 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Mein Sohn muss arbeiten,daher ist die kleine bei uns. Unser Enkelkind ist seit ihrem 3.Lbm SEHR viel bei uns und hat auch 3 Monate bei uns am Anfang gewohnt. Ich muss dazu sagen,das ausschließlich mein Mann und ich für alles aufkommen,wenn die Enkelin bei uns ist und wir dann alles was über bleibt,ihr mitgeben und beim nächsten Besuch bei uns,wieder neu kaufen. (Natürlich bekommen wir kein Dankeschön oder sonstwas,ob sie mal was beisteuern wollen).
Nun zu meiner eigentlichen Frage,zu der ich nichts im Internet finde und ich aber hoffe, daß sich jemand damit auskennt,wie das in Österreich mit der Gesetzeslage ist.
Also:
MUSS (vom Gesetz her meine ich) die KiMu mir für die Dauer des Aufenthalts unserer Enkeltochter,welche sich mindestens auf 3 Wochen belaufen wird,die Kinderbeihilfe für 3 Wochen geben und/oder auch das Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld) für den ca 3wöchigen Aufenthalt bei uns?
Oder darf sie sich das Geld behalten und damit ihren Urlaub finanzieren?
Das ist eine ERNSTGEMEINTE FRAGE!
Ich meine,wir lieben unsere Enkelin über alles und wir würden alles für sie tun und wir wissen, daß mein Sohn und sie uns ausnutzen,selbst wenn wir sie drauf ansprechen und sie damit konfrontieren.
Und wie ist das,sollte sie krank werden,oder (Gott behüte!) ein Spitalsaufenthalt nötig sein,brauche ich irgendeine Bestätigung,sowas wie eine Vollmacht,das ich zeichnungsberechtigt bin und das sie mir auch die E-Card gibt und den MuKi Pass?
Und muss ich meine Enkelin auch zwischenmelden bei uns,während der Dauer wo ihre Mutter weg fliegt?
Ich hab schon so viele Bekannte gefragt und niemand kann mir dazu was sagen.
Darum hoffe ich SEHR,das mir hier jemand helfen kann.
Herzlichen Dank im Voraus!
2 Antworten
Schlicht und ergreifend - es ist Aufgabe beider Elternteile während der Aufenthalte des Enkelkindes / im großelterlichen Haushalt, dessen Kosten vollumfänglich zu tragen.
Und nein irgendwelche staatlichen Transferleistungen wie Kinderbeihilfe oder auch das Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld ) sind kein Urlaubstaschengeld für die Kindsmutter.
Das solltet Ihr Eurem Sohn und der "Schwiegertochter" gegenüber deutlich kommunizieren. Wenn bei zukünftigen längeren Betreuungszeiten vorab nicht z.B. 10 Euro pro Tag gezahlt werden, lehnt ihr die Betreuung ab. Ihr solltet Euch nicht ausnutzen lassen - und genau das tun diese Eltern.
Sorry - aber das würde ich so nicht hinnehmen.
Herzlichen Dank für deine Antwort.
Früher,als ich in den 70ern noch klein war und auch später noch,als meine Kinder in den 90ern und 00ern noch klein waren,war es so, daß ab dem 21.Tag Aufenthalt zb bei den Großeltern oder wenn die Eltern geschieden waren,dann eben an den anderen Elternteil,die Kinderbeihilfe für die Dauer des Aufenthalts bezahlt werden musste.
Mein Vater wusste das und ich musste am 20.Tag in den Sommerferien wieder heim,damit er der Oma kein Geld geben musste. Mein Ex hat das auch so gemacht.
Ich weiß jetzt schon,das ein riesen Streit rauskommen wird,wenn ich vorsichtig Anfrage,wie das denn mit der Kostenaufteilung ist.
Ich hoffe,es meldet sich noch irgendjemand,der weiß ob das immer noch so im österreichischen Gesetz verankert ist mit bzw ab dem 21.Tag Aufenthalt.
Wir würden unserer Enkeltochter ALLES geben was wir haben und können.
Darum steuern wir alles an Windeln,Kleidung,Essen, Hygieneartikeln etc bei.
Aber wir sehen halt NICHT ein, das jemand mit 400€ Karenzgeld sich selbst ständige teure öko vegane Markensachen kauft,sagt man hat kein Geld für Windeln,aber am gleichen Tag noch piercen und tätowieren geht und einen 2 wöchigen Urlaub in ein teures Land bucht und wenn ich dann sage, das ich aus persönlichen Gründen aktuell 3 Monate mit dem teuren Sparabo für Windeln, Feuchttücher und BabyMilch aussetzen muss und dafür ein preisgünstigeres nehmen würde, gleich voll beleidigt ist und sagt,nein,das will sie nicht,weil das ist nicht von dieser veganen Marke und das stinkt,weil da Plastik und Chemie drin ist.
Wir haben unser Enkelkind SEHR gerne bei uns,weil sie bei uns wenigstens ordentlich zu essen bekommt,ihre Ohren geputzt,ihre Nägel geschnitten,gebadet und gewaschen wird,sauberes Gewand bekommt und einen geregelten Tagesablauf hat,mit festen Ritualen,die schon am Morgen mit einem gesunden,guten Frühstück beginnen und abends mit baden,Geschichte vorlesen zum Einschlafen,enden.
Ich hoffe, daß sie es endlich verstehen, daß ich AUCH noch Zahlungen habe und selbst leben muss und es schon reichen würde,wenn sie wenigstens EINMAL NUR ENDLICH eine Packung Windeln, Feuchttücher und vlt mal 20€ für das Essen beisteuern würden,da die kleine fast jedes Wochenende bei uns ist und oft auch eine ganze Woche bleibt.
DANKE nochmals für deine Antwort!
Ihr müsst das Kind nicht nehmen. Die Mutter muss dafür nichts zahlen.
Zuständig sind sowieso die Eltern, nicht die Mutter.
Ich würde von denen jedenfalls gern das Kind und Geld nehmen. Da müsste man dann halt drüber reden.
Ich liebe mein Enkelkind SEHR und ich möchte halt NICHT, daß sie die kleine zu irgendjemanden gibt,wo ich nicht weiß,was dort passiert und wer das ist.
Das hat sie nämlich schon Mal gemacht,als mein Mann und ich krank waren und wir abgesagt hatten,damit wir unser Enkelkind nicht anstecken.
Mir ist es immer lieber,wenn die kleine bei uns ist,oder wenn ich zb aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht kann,dann eben bei den anderen Großeltern,wo ich sie gut versorgt weiß.
Ich bedanke mich Recht herzlich für deine Antwort!
PS.
Ich hab was vergessen.
Ich weiß nicht,ob das noch so ist in Österreich.
Aber als meine Kinder noch klein waren (90er und 00er Jahre) und auch bei meinen Neffen (10er Jahre) war das noch so, das ab dem 21.Tag Aufenthalt des Kindes bei zb den Großeltern,die Kinderbeihilfe den Großeltern zusteht,da diese dann den größten Teil der Versorgung in einem Monat,an Kosten tragen.
Ebenso ist das auch,wenn die Eltern getrennt sind und das Kind zb dauerhaft bei der Mutter lebt und das Kind im Urlaub beim Vater ist.
Dann braucht dieser ab dem 21.Tag keine Alimente für jenes Monat zu bezahlen und hat auch Anspruch auf die Kinderbeihilfe,für die Dauer des Aufenthalts.
Mein Papa hätte damals das AUCH zahlen müssen an meine Oma.Er hat uns am 20.Tag immer heimgeholt in den 70ern,weil er das wusste.