Klar ist, als Immo-Makler "kann" ich nach Beurkundung eine Rechnung stellen. Kann ich diese aber auch später, bspw. erst nach Negativbescheid der Stadt stellen?

1 Antwort

Da ein Laienforum natürlich mehr weiss, als Dein Steuerberater, antworte ich nun.

Meinst Du nicht eher die Unterscheidung zwischen Ist-Versteuerung und Soll-Versteuerung? Kann und Muss gibt es in dem Zusammenhang nicht.

Wenn Du bilanzierst, geht Ist-Versteuerung vermutlich nicht.

UlrichBerlin 
Fragesteller
 15.08.2023, 21:37

Das Thema Soll und Ist Versteuerung ist natürlich relevant, doch ab einem gewissen Umsatz stellt sich die Frage nicht mehr und es gilt Sollversteuerung.
Auch deshalb frage ich, wann ich die Rechnung stellen "muss".
Lt. Gesetz "kann" ich die Rechnung nach der Beurkundung stellen, "muss" ich sie aber auch sofort nach der Beurkundung stellen?

Dazu kommt der Kunde will erst zahlen, wenn er auch sicher erwerben kann.
Also ca. zwei Monate später.
Ich kann natürlich Rechnung stellen, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Kunde zahlt aber erst acht bis zehn Wochen später, und ich soll dann aber schon vorher Mehrwertsteuer zahlen.

Jetzt kann man eine Dauerfristverlängerung in Form einer Sondervorauszahlung erwirken und bekommt dann generell zwei Monate Aufschub, doch auch zum Jahreswechsel ist es für mich oft relevant, die Rechnung ggf. erst Mitte Januar stellen zu können und nicht schon im Oktober.

Deshalb frage ich so konkret danach, ob ich eine Rechnung stellen "muss" oder ob ich mit der Rechnungsstellung flexibel sein kann, bspw. zwei Monate bis nach Beurkundung warten, also bis dann, wenn für den Kunden die gesetzl. Grundlage vorliegt, dass er die Immobilie auch wirklich erwerben kann, weil die Stadt das Vorkaufsrecht via Negativbescheinigung ausgeschlossen hat.

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Andri123  15.08.2023, 22:13
@UlrichBerlin

Die Leistung gilt vermutlich bereits beim Beurkundungstermin als erbracht, daraus begründet sich ja auch Dein Anspruch an den Kunden, egal, wann er erfüllt wird.

Somit in dem Zeitraum steuerbar. Und ich bin immer noch nur mitlesende Lain.

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UlrichBerlin 
Fragesteller
 15.08.2023, 23:03
@Andri123

Das stimmt, die Leistung gilt als erbracht - nach dem Beurkundungstermin.
Bedeutet dass nun, dass ich die Rechnung dann auch unmittelbar zu schreiben habe oder kann ich meinen Anspruch auch Tage oder Wochen nach dem Beurkundungstermin stellen?

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UlrichBerlin 
Fragesteller
 15.08.2023, 23:09
@UlrichBerlin

Glaube ich habe die Antwort gefunden:
Wann Rechnung nach Leistungserbringung?

Frist für Rechnungsstellung: sechs Monate

Die Frist beginnt, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde. Wird der Zeitrahmen zur Rechnungsstellung nicht eingehalten, stellt dies gemäß § 26a Abs. 2 UStG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

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Andri123  15.08.2023, 23:14
@UlrichBerlin

Nach meiner bescheidenen Meinung hast Du die USt im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zu erbringen. Egal, wann Du die Rechnung schreibst.

Der Leistungsempfänger kann die Vorsteuer aber vielleicht erst beim Vorliegen der Rechnung ziehen.

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Andri123  16.08.2023, 10:12
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