Anfahrtpauschal und Arbeitszeit von Handwerker?
Hallo zusammen,
ich habe vor Kürzem eine hohe Handwerkerrechnung bekommen, die nicht so plausible aussieht. Er hat die Anfahrtkostenpauschal berechnet. Zusätzlich hat er die Fahrzeit als Arbeitszeit auch gerechnet. Darf er es doppeln so berechnen?
Auf eure Fragen freue ich mich,
VG
4 Antworten
Der Anfahr- so wie die Rückfahrt zum Firmengelände sind keine Euch in Rechnung zu stellende Arbeitszeiten. So etwas würde ich auch nicht bezahlen.
wenn bei mir grösseres in die Binsen geht... hole ich mindestens 5 Kostenvoranschläge ein...
Wie der Handwerker das dann mit seinem Chef vereinbart ist dann seine Sache...
kostenvoranschlag ist Kostenvoranschlag
kostenvoranschlag ist fester betrag... da kann der handwerker hundertmal hin und her fahren...so wars gemeint...
Habt ihr nicht vorher ein Angebot gehabt, welches von euch dann beauftragt wurde?
Was sagt denn das Angebot zu diesen Positionen aus?
Wie hoch sind denn die einzelnen Positionen, bloß nicht zu viel erzählen, nicht das man dann auch noch tatsächlich antworten könnte!
Unser Vermieter hat den Handwerker bestellt und uns danach die Rechnung geschickt :(. Wir haben keinen Kostenvoranschlag :(
Dann stellt sich doch eher die Frage, ob ihr das überhaupt bezahlen müsst oder ob das nicht Sache vom Vermieter ist!!!
der hat vermutlich gesagt der Vermieter... repariert das mal, ohne festen Kostenvoranschlag, na dann soll der Vermieter das auch tragen
Wenn ich zb zur Werkstatt fahre und sagen guckt das Auto mal durch...dreimal dürft ihr raten, was die dann machen... natürlich alles bis zum kleinen Wischer und zeit brauchen die auch das mehrfache... müssen ja alles durchgucken, das braucht zeit....
meine Meinung... das ist Sache dees Vermieters...
Wie lauten die Positionen und wieviel wurde jeweils berechnet?
Man kann das durchaus so machen. Also einmal die Fahrtkosten, die z.B. die Fahrzeugnutzung und km enthalten und zudem die Stunden. Grundsätzlich halte ich das auch für zulässig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wenn aber keine Vereinbarung getroffen wurde, wird man diese Positionen zahlen müssen.
Er hat Anfahrtpauschal unter An- und Abfahrt der Baustelle 50 Euro/Fahrt berechnet. Die Fahrtzeit hat er unter Handwerkersleistung (Stundensatz...) berechenet.
Der Handwerker mit seinem Chef? 🧐