Gewinnbeteiligung Kind Lotto?

4 Antworten

Der Gewinn wird so aufgeteilt wie es vorher vereinbart war. Wenn es keine Vereinbarung gab, dann wird er entsprechend der finanziellen Beteiligung der Einzelpersonen aufgeteilt.

Es war ein gemeinsamer Schein. Also profitieren auch diejenigen davon, die keinen Gewinn mit ihrem Feld erzielt haben.

Ich hab das im Lauf der Jahre manchmal gemacht, dass ich jedem von uns Vieren je drei Felder ausfüllen hab lassen. Der Gewinn wurde dann nach Anzahl der richtigen Zahlen aufgeteilt. D. h. dass ein Kind auch was bekommen hat, wenn es z. B. nur zwei richtige hatte. Den Lottoschein hab ich allein bezahlt und auch nicht auf die Gewinne angerechnet.

Das hab ich vorher so vorgeschlagen, weil ich das ganz lustig gefunden hatte. Außer dass meine nicht volljährige Tochter - richtigerweise - immer wieder drauf hingewiesen hat, dass der Einsatz auf dem Tagesgeldkonto besser aufgehoben wäre, gab es da keine Meinungsverschiedenheiten.

Beide Kinder können keinerlei Gewinnbeteiligung beanspruchen - wenn kannst Du ihnen aus freien Stücken etwas vom ( evtl.. ) Gewinn abgeben / zukommen lassen.

Von der fairness her bekommt dann Kind 1 ein Eis oder eine neue Playstation, das zweite Kind natürlich nicht. Der Vater bekommt entweder ein Ticket für seinen Fussballverein, oder ein Bier.

Sind die Ferien denn bald vorbei, sodass uns solche dämlichen Fragen erspart bleiben?

Personen U 18 dürfen nicht an Gewinnspielen teilnehmen und haben somit auch keinen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung eventueller Gewinne.

solltest du den Lottoschein auf deinen Namen ausfüllen und eine Million gewinnen, dann laß dich ruhig scheiden, dein Mann hat keinen Anspruch auf einen Anteil.

Fair wäre es wenn ihr eine intakte Familie habt und ihr einen Volltreffer landet diesen durch 4 zu teilen, für den Benjamin kann man ja den Anteil festlegen bis er/sie 18 ist.