Gewinnbeteiligung Kind Lotto?
Schönen guten Tag an alle, ich habe mal eine theoretische Frage:
Es ist ja allgemein bekannt, dass man ab 18 Jahren Lotto spielen darf.
Wenn aber rein theoretisch eine Mama hin und wieder (nicht gewohnheitsmäßig, eher 3-5x im Jahr, und ihr Ehemann hält überhaupt nichts von Glücksspiel) einen Lottoschein holt, und sie selber und die beide Kinder jeweils ein Feld ausfüllen...
- und das Feld von Kind 1 (18Jahre, keine Beteiligung an den Spielkosten) einen Gewinn bringt...
- und das Feld von Kind 2 ( 14 Jahre, ebenfalls natürlich "kostenlos" und just for fun ausgefüllt) einen Gewinn bringt...
wie teilt man den Gewinn dann am Besten auf? Ich meine nicht nur rein rechtlich, ich glaube, in diesem Fall hat zumindest die Minderjährige keinen "Anspruch".
Ich meine auch von der Fairness her.
Beteiligt man dann eher beide Kinder am Gewinn, damit keines einen Nachteil gegenüber dem Anderen hat? Wie hoch sollte der Anteil fairerweise sein? Kann das Volljährige im Gewinnfall für sein Feld 100% verlangen?
Und als letzte Frage: wenn der Mann, warum auch immer, beschließt, mal mitzutippen. Hat er dadurch automatisch Anspruch auf die Hälfte des Gewinns, auch wenn er sich jahrelang rausgehalten und sich an den Kosten nie beteiligt hat? Bei einer Größeren Summe könnte sich ja sogar eine Scheidung "rentieren", um an den Vermögensanteil heranzukommen?
Sorry für die vielen Fragen und vielen Dank für hilfreiche, auch ethisch bedachte Antworten!
4 Antworten
Der Gewinn wird so aufgeteilt wie es vorher vereinbart war. Wenn es keine Vereinbarung gab, dann wird er entsprechend der finanziellen Beteiligung der Einzelpersonen aufgeteilt.
Es war ein gemeinsamer Schein. Also profitieren auch diejenigen davon, die keinen Gewinn mit ihrem Feld erzielt haben.
Ich hab das im Lauf der Jahre manchmal gemacht, dass ich jedem von uns Vieren je drei Felder ausfüllen hab lassen. Der Gewinn wurde dann nach Anzahl der richtigen Zahlen aufgeteilt. D. h. dass ein Kind auch was bekommen hat, wenn es z. B. nur zwei richtige hatte. Den Lottoschein hab ich allein bezahlt und auch nicht auf die Gewinne angerechnet.
Das hab ich vorher so vorgeschlagen, weil ich das ganz lustig gefunden hatte. Außer dass meine nicht volljährige Tochter - richtigerweise - immer wieder drauf hingewiesen hat, dass der Einsatz auf dem Tagesgeldkonto besser aufgehoben wäre, gab es da keine Meinungsverschiedenheiten.
Beide Kinder können keinerlei Gewinnbeteiligung beanspruchen - wenn kannst Du ihnen aus freien Stücken etwas vom ( evtl.. ) Gewinn abgeben / zukommen lassen.
Von der fairness her bekommt dann Kind 1 ein Eis oder eine neue Playstation, das zweite Kind natürlich nicht. Der Vater bekommt entweder ein Ticket für seinen Fussballverein, oder ein Bier.
Sind die Ferien denn bald vorbei, sodass uns solche dämlichen Fragen erspart bleiben?
Personen U 18 dürfen nicht an Gewinnspielen teilnehmen und haben somit auch keinen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung eventueller Gewinne.
solltest du den Lottoschein auf deinen Namen ausfüllen und eine Million gewinnen, dann laß dich ruhig scheiden, dein Mann hat keinen Anspruch auf einen Anteil.
Fair wäre es wenn ihr eine intakte Familie habt und ihr einen Volltreffer landet diesen durch 4 zu teilen, für den Benjamin kann man ja den Anteil festlegen bis er/sie 18 ist.