Reisegewerbe als Mini Job?

3 Antworten

Reisegewerbe ist, wie der Name schon sagt, ein Gwerbe, also eine selbständige Tätigkeit.

Minijob ist eine Anstellung, also man hat dort einen Arbeitgeber.

Aber was hast Du gegen eine nebenberufliche Selbständigkeit?

Da Du eine Vollzeitanstellung hast, zahlst Du keine Sozialabgaben. Vermutlich werden Deine Belastungen sogar geringer sein, als die 32 % des Minijobs.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ein Reisegewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, ein Minijob wird im Angestelltenverhältnis ausgeübt.

Meine Frage ist, ob ich das Reisegewerbe als Minijob anmelden kann?

"Logischerweise" nicht, denn hinsichtlich eines Minijobs bedarf es eines Arbeitgebers, der folgend Sozialversicherungsbeiträge und pauschalierte Lohnsteuer bezahlt.

Wohingegeb eine Reisegewerbe eine selbstständige Tätigkeit wäre.