Grundsteuererklärung Eigentümer laut Grundbuch?

2 Antworten

Du mußt Deine Angaben schon wahrheitsgemäß machen. Für die Grundbuchänderung gibt es 2 Möglichkeinen: entweder ist der Tod Deiner Großmutter schlichtweg vorbeigegangen oder es hat sich an der Aufteilung nichts verändert.

Es sind die tatsächlichen Verhältnisse, also die Verhältnisse nach ERbschaft einzutragen.

Dass das Grundbuch noch nicht berichtigt ist, ist egal.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986