Steuern – die neusten Beiträge

Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr

Kreatives Hobby, Patreon Unterstützung und das Finanzamt?

 Hallo zusammen,

mein Lebensunterhalt verdiene ich mir als Angestellter (über 50k € brutto im Jahr).

Mein Hobby ist die Erstellung von digitalen Artworks / Bilder mit Hilfe entsprechender Software und der Bearbeitung in Photoshop.

Dieses kreative und künstlerische Hobby betreibe ich seit Jahren ohne finanzielles Interessen und finanziere es auch auf "eigene Kosten".

Die Ergebnisse veröffentliche ich kostenfrei auf Instagram und ähnlichen Webseiten (und freue mich über „Likes“, Kommentare).

Hin und wieder bekomme ich aber die Frage von "Fans", ob man mich irgendwie "supporten" / unterstützen kann. Daher kam die Idee auf, ob ich nicht doch mal einen Patreon Account (www.patreon.com) dafür anlege. Dort können Künstler "abonniert" werden und monatlich z.B. mit 1,- € oder ähnliche Beträgen unterstützt werden. Je nach Vorgaben des Künstlers, kann es aber auch verschiedene Vorteile für die Abonnenten geben, z.B. ab Betrag X pro Monat hat man auch Zugriff auf die Bilder in hoher Auflösung zum herunterladen.

Ich gehe nicht davon aus, hier große Summen (eher 1 bis max. 2 stellig pro Monat) als "Unterstützung" für mein Hobby zu erhalten. Aber das ändert wohl nichts daran, dass das Einnahmen sind und sicher irgendwie angegeben bzw. versteuert werden müssen.

Nun frage ich mich, was hier die notwendigen Schritte sind? Ich habe eig. nicht vor "Verluste" oder "Investitionen" abzusetzen. Kann man diese Zusatzeinkünfte irgendwie in der jährlichen Steuererklärung (Anlage S?) aufführen (gibt es hier Grenzwerte?) oder müsste man sich gar „nebenberuflich selbstständig“ machen oder sollte ich zuvor lieber das Finanzamt kontaktieren und mich mit denen abstimmen?

Einen Steuerberater kontaktieren würde mich vermutlich mehr Beratungsgebühren kosten, als ich in absehbarer Zeit einnehmen würde und daher keine Option darstellen.

Je nachdem, was für Aufwände und Kosten (für mich) entstehen, würde ich die Idee am Ende wieder verwerfen, da ich finanziell eigentlich nicht darauf angewiesen bin.

Für jeden Antwort / Tipp möchte ich mich Vorab herzlichst bedanken!  

Finanzamt, Steuern

Forex- / CFD, Kryptowährung Handel Besteuerung?

Hallo Zusammen,

Ich habe noch folgende Fragen und Können Sie bitte weiter mir helfen?

1. Forex- / CFD Handel heißt auch Termingeschäften oder?

2. Ich handeln Forex in IC Market als "Daytrader". Es bedeutet das ich täglich die Transaktionen öffnen und schließen könnte.

Ich hatte gestern ein Report von ganze Jahr 2020 gezogen und im Report steht ganz unter so:

Total Net Profit:-1 751,51

Gross Profit:17 033,15

Gross Loss: -18 784,66

Wenn ich es richtig verstehe:

Total Net Profit ist mein Kapitalerträge in Jahr 2020, Gross Profit ist Kumulierter Gewinn und Gross Loss ist Kumulierter Verlust.

Im meinen Fall muss ich es nicht in der Steuererklärung 2020 angeben weil ich ein realisierte Verlust haben 

Ist es richtig?

3. Wenn ich mehrere Kontos in unterschiedliche ausländische Finanzinstitut haben und gehandelt, 

berechne ich immer alle Kapitalerträge zusammen (Gross Profit - Gross Loss), ist es richtig?

4. Ab 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro verrechnet werden können.

Es betrifft nur Forex- / CFD Handel, ist es richtig?

Das heißt ich könnte ab Jahr 2021 Gross Loss nur maximal -10000 EUR dazu verrechnen, ist es richtig?

5. Ich handel auch Kryptowährung in Binance. 

Kryptowährung Jahresgewinn Besteuerung geht direkt zu Einkommensteuer oder (sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt)? 

Sorry das ich bisschen viele Frage haben.

Vielen Dank noch mal im Voraus!

Steuererklärung, Steuern

Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern

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