Was soll man machen, wenn sich die Bank verrechnet?

Hallo zusammen! Ich habe mal wieder einen Fall, den nur das Leben schreibt.

Seit einiger Zeit übernimmt die Bank in D die Festsetzung der Steuer aber was macht man, wenn die sich gründlich verrechnet? Anmerken muss ich, dass es sich um eine große, namhafte deutsche Bank handelt.

Fall aus der Praxis. Für 2021 wurde eine Verlustbescheinigung beantragt, ausgestellt und auch vom Finanzamt veranlagt.

2022 sind die steuerwirksamen Vorgänge mit 16 eigentlich übersichtlich viele. Die Bank hat aber in der steuerlichen Detailansicht mehr als 300 Vorgänge (da wurde viel berichtigt) und kommt statt eines Gewinns auf einen niedrigen fünfstelligen Verlust, der bei Nicht-Aktien durch die nicht berücksichtigte Verlustbescheinigung plausibel ist (exakt der Betrag der Verlustbescheinigung ist die Diffenenz).

Bei Aktien ist die Differenz (niedriger fünfstelliger Betrag zugunsten des Kunden) auch mit viel Mühe nicht plausibel.

Weil Verlust wird für 2022 keine Steuerbescheinigung kommen (es hätte auch Abgeltungssteuer einbehalten werden müssen, was nicht passiert ist) sondern der Verlust auf 2023 vorgetragen.

Nun ist der Steuerpflichtige so drauf, dass er die Bank schon 2022 und wieder 2023 mehrfach darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie sich verrechnet hat und doch die Steuerdaten prüfen soll. Dies führte jeweils zu einer Menge Korrekturbuchungen. Wie oben geschrieben sind es inzwischen über 300. Leider veränderte sich das Ergebnis nicht.

Die Antwort auf die schirftlichen Anfragen des Kunden wirkten wie von einem Roboter geschrieben und wenn ein Mensch schreibt oder wenn er anruft (was er auch schon mehrfach gemacht hat), kommt immer der Brustton der Überzeugung rüber, dass sich doch der Kunde verrechnet haben muss.

Scheinbar will sich jetzt keiner mehr die über 300 Buchungen anschauen oder man verlässt sich darauf, dass andere alles schon angeschaut und berichtigt haben. Vielleicht war inzwischen auch jeder, der die Steuerdaten berichtigen darf, schon mal dran.

Nun fragt mich der steuerehrliche, nicht von einem Steuerberater beratene Mensch (braucht auch keinen, nur N und Kap), was er denn machen soll. Er könnte in der - noch nicht abgegebenen - Einkommensteuererklärung 2022 die korrekten Zahlen angeben. Diese aber nur durch die eigenen Zahlen belegen, die denen der Bank widersprechen. Im Zweifel wird die Bank zwar ihm mehr glauben als der Bank (weil Steuer entsteht), nur setzt sich der Fehler ja in 2023 fort. Er überlegt schon, in 2023 wieder eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Soll er?

Konkrete Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle ihm empfehlen? Darauf warten, dass bei der Bank irgendwann mal ein Revisor auf den vielleicht nicht nur bei dem Kunden passierten Fehler kommt?

Soll er für 2023 eine Verlustbescheinigung beantragen? Es wird wie schon für 2022 ein Gewinn entstehen aber laut Bank ist es abermals ein Verlust.

Abgeltungssteuer, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern
Arbeitgeber fälscht Lohnabrechnung und Quittung?

Akuell gibt es für Arbeitgeber bekanntlich die Möglichkeit, den Angestellten die sogenannte Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Freiwillig, bis zu 3.000€ und bis maximal Ende 2024. So weit so gut.

Im Dezember 2022 bekam ich von meinem Arbeitgeber Weihnachtgeld in Höhe von 300€ in bar. Hierfür sollte ich eine Blanko-Quittung unterschreiben, was ich gutgläubig tat. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass mein AG diese Quittung nachträglich mit 3.000€ ausgefüllt und mit Inflationsausgleichsprämie betitelt hat. Zusätzlich wurde die Lohnabrechnung von Dezember 2022 nachträglich geändert und hier die 3.000€ Inflationsprämie eingetragen. Darüber hinaus hat mein AG für seine 5 Angestellten ebenfalls im Dezember letzten Jahres 15.000€ in bar vom Firmenkonto abgehoben und dies in der Buchhaltung auch als "Lohn&Gehaltsausgabe" vermerkt. Ebenfalls aufgefallen ist, dass mindestens einer der fünf Angestellten die Inflationsprämie i.H.v. 3.000€ per Überweisung erhalten hat, die anderen jedoch nicht bzw. "nur" Weihnachtsgeld, 300€ in bar.

Falls die Frage aufkommt woher ich das alles weiß: Ich bin im Unternehmen für die Finanz- und Lohnbuchhaltung zuständig.

Ich stelle mir nun die Frage: habe ich rechtlich eine Möglichkeit dies zu beanstanden? Immerhin wurde die von mir gutgläubig unterschriebende Blanko-Quittung im Nachhinein verfälscht. Ich glaube auch nicht, dass meine Situation ein Einzelfall ist. Wahrscheinlich wird das in vielen Firmen so gehandhabt, was ich einfach ungerecht finde.

Mir geht es gar nicht so sehr um das Geld. Sicherlich spielt das auch eine Rolle, aber mindestens ebenso sehr geht es mir darum, dass ich von solchen Betrügereien und Ungerechtigkeiten die Nase voll habe.

Mich würde interessieren wie andere Menschen das sehen, deshalb bitte ich sowohl um eure Meinung als auch um eure Einschätzung welche Möglichkeiten ich habe.

Danke und ein schönes Wochenende!

Finanzamt, Lohnabrechnung, Steuern, Quittung, Betrug oder nicht
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen
Virtuelle Währung erst ab Auszahlung steuerlich relevant?

Guten Tag, auf der Spieleplattform "Roblox" können Nutzer mithilfe der Spiel-Engine "Roblox Studio" eigene Spiele entwickeln und diese auf der Plattform veröffentlichen.

Dabei kann man die virtuelle Währung "Robux" verdienen, wenn andere Nutzer virtuelle Güter wie z.B. ein schnelleres Fahrzeug für Robux kaufen. Hierbei erhält der Spieleentwickler 70% und Roblox 30% des Robux.

Ab einer Summe von 30.000 Robux auf dem Roblox-Account kann man am "Developer Exchange Program" teilnehmen und sich das Robux in USD bzw. Euro auszahlen lassen. Wichtig ist jedoch, dass das Robux "verdient" wurde (beispielsweise gilt selbst gekauftes Robux oder auch erhaltenes Robux aus dem Verkauf von limitierten Items als "unverdient". (siehe: https://en.help.roblox.com/hc/de/articles/203314100 für genauere Infos)

Zu der Frage:

Stimmt es, dass man auf dem Roblox-Account beliebig viel Robux besitzen darf und man nur das ausgezahlte Geld versteuern muss?

Wäre dies nicht ein steuerlicher Vorteil, weil man sich dadurch z.B. bewusst jedes Jahr 1€ unter dem Grundfreibetrag auszahlen lassen könnte?

Oder gilt dies nicht und man müsse den Euro-Gegenwert des Robux (30.000 Robux entspricht 105 USD), welches sich auf dem Roblox-Account befindet, berechnen und in der Steuererklärung angeben. Somit wäre man praktisch "gezwungen" sich das Robux in Euro auszahlen zu lassen, um die Steuern hierbei zu zahlen.

Es gibt eine Ausarbeitung vom Bundestag aus dem Jahr 2011 über das Thema "Virtuelle Güter bei Computerspielen". Hierbei findet sich der Satz:

"Nach den derzeitigen Steuergesetzen greift die Besteuerung erst ein, wenn die virtuellen Währungen gegen reale Währungen verkauft werden. [...]"

Quelle (S. 8, Fußnote 9): https://www.bundestag.de/resource/blob/412052/a2ff34407556f84c8b5a31e90db0df8c/WD-10-085-11-pdf-data.pdf

Sind die Steuergesetze diesbezüglich seit 2011 unverändert und treffen auf Roblox zu?

Vielen Dank im Voraus!

Steuern, Steuerrecht
Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

Business, Finanzamt, Gesellschaftsrecht, GmbH, Steuern, Start-Up, Anteil
Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

Bild zu Frage
Immobilien, Steuern
1 Hauptjob und 1 Minijob oder lieber 2 Minijobs?

Hallo zusammen,

kurz vorab: ich bin ein absoluter Anfänger in diesem Bereich und es kann sehr gut sein, dass ich totalen quatsch schreibe. Würde mich sehr über Hilfr freuen!

Ich bin nicht in solch einer Situation, jedoch habe ich mal mitbekommen gehabt, dass wenn man beispielsweise zwei Minijobs macht, und die Summe aus beiden zusammen über 520€ im Monat liegen, man Sozialversichungsbeiträge für beide Jobs zahlen muss. Bzw. muss der Arbeitgeber dies dann übernehmen, und der Arbeitnehmer muss dies den Arbeitgebern zur Kentniss geben.

Jetzt hab ich auch mitbekommen, dass wenn man ein Job ausübt, dessen Betrag im Monat auf über 520€ kommt, und gleichzeitig einen Minijob ausübt, wobei hier der Betrag unter 520€ liegt, man für den Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss? Hab ich das richtig verstanden, oder bin ich einfach mal wieder auf der total falschen Schiene unterwegs?

Sofern das stimmt, bedeutet dies doch dann auch, dass es sich mehr lohnen würde, wenn man lieber einen Job über 520€ im Monat und einen Minijob unter 520€ im Monat ausübt, anstelle von 2 Minijobs mit unter 520, die dann zusammen auf über 520€ kommen würden, oder? Weil man ansonsten zwei mal sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste?

Ich hoffe ich mache keinen mit meiner Frage wütend, weil ich mir sehr gut vorstellen kann, dass ich totalen quatsch schreibe. Freue mich dennoch über jede Hilfe!

Finanzamt, Minijob, Sozialversicherung, Steuern
Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?

Hallo, die Frage die ich stelle ist möglicherweise kompliziert und handelt sich primär um virtuelle CSGO Gegenstände auf Steam.

Ich habe eine Kiste geöffnet und virtuelle Handschuhe im Wert von 3800€ gezogen. Ich möchte diese allerdings nicht auf mein Echtgeldkonto auszahlen, sondern lieber reinvestieren in irgendwelche anderen CSGO Gegenstände (Kisten, Sticker, was auch immer) und Steam Spiele.

Nun gibt es natürlich externe Drittanbieterseiten bzw. Marktplätze, welche eine Plattform bieten, auf denen man seine Gegenstände für Seitenguthaben (Skinport, Buff163, Skinbaron, Skinbid etc.) verkaufen kann. Man erhält bei Verkauf ein Guthaben auf der Drittanbieterseite. Dieses kann man ENTWEDER in Echtgeld aufs Konto auszahlen lassen ODER zum Kauf neuer Gegenstände mit dem Guthaben verwenden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage 1). Es gibt die einjährige Haltefrist außerhalb des regelmäßigen Handels. Wo genau bin ich "positioniert" wenn ich nun meine 3800€ Handschuhe auf beispielsweise Buff163 verkaufe, das Guthaben NICHT auf mein Konto auszahlen/tauschen lasse, und die vollen 3800€ in CSGO Gegenstände stecke, welche eventuell in 5 Jahren oder wie viel auch immer theoretisch 50000€ wert sein könnten? Und sagen wir auch frühstens an dem Zeitpunkt würde ich mein Geld auf mein Konto holen.

Kurzfassung: Zufällig gewonnene 3800€ Handschuhe bekommen -> Verkauf auf externen Marktplatz für Guthaben -> Guthaben NICHT in Echtgeld auszahlen sondern, -> weitere CSGO Gegenstände kaufen -> 5 Jahre warten -> 50000€* durch Verkauf für Guthaben und Auszahlung aufs Echtgeld Konto.

Frage 2) bei "Worst Case": Meine Gegenstände sind in 5 Jahren wirklich 50000€ wert. Ich verkaufe sie. Ich werde kontaktiert vom Finanzamt. Ich müsste Steuern zahlen. Nur ein Problem bleibt, die Rückverfolgung ist extrem kompliziert, da es sich bei Steam Gegenständen ganz schnell mal um Hunderttausende, vielleicht sogar MILLIONEN Transaktionen handeln könnte!! Also ein unmenschlicher Aufwand, aber das ist nur der Worst Case.

* (NUR TESTWERT!!! KANN AUCH 0€ WERDEN!!!)

deutschland, Finanzamt, Guthaben, Steuern
Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale
Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen
gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Haus mit kindern bewohnen und teilen?

Hallo zusammen

Meine Frage ist ziemlich komplex und vielleicht kann mir ja jemand, der in der selben Situation ist, weiter helfen

Wir haben ein haus und 3 Kinder. Im Erdgeschoss befand sich ein Geschäft, das allerdings nicht mehr existiert. Im 1. Stock haben meine Schwiegereltern gelebt. Steht im Moment auch leer. Im Dachgeschoss wohnen mein Mann und ich, und unser jüngster Sohn ( erwachsen). Da das Haus aus den 60 ern ist, fallen jetzt natürlich größere Reperaturen an und wir haben für ein neues dach und neue Leitungen Heizkörper usw mit unserem jüngsten Sohn einen Kredit aufgenommen. Er wollte sich die Wohnung im 1. Stock herrichten und da einziehen. Jetzt ist es aber so, das unser zweiter Sohn doch das Erdgeschoß als Wohnung umbauen möchte und dann dort einziehen. Da allerdings das Erdgeschoss als Geschäft genutzt wurde, muß ziemlich viel umgebaut werden. Jetzt war unsere Überlegung, das haus in Eigentumswohnungen umzuwandeln, das jeder sicher seinen Bereich , bzw seine wohnung hat. Sozusagen als Erbteil. Wir wissen allerdings nicht, wie es sich jetzt mit dem Kredit verhält, den wir mit unserem jüngsten sohn zusammen aufgenommen haben, denn unser 2. Sohn hätte den Umbau übernommen, wenn er allerdings noch den Kredit von uns mit übernehmen muss, wird es schwierig. Wie regelt man das jetzt am besten? Unsere Tochter würde mit einem Geldbetrag einverstanden sein. Wir haben keine Ahnung, was wir jetzt machen sollen und wie es am besten für alle ist.

Vielen dank für eure möglichen Antworten.
Bank, Haus, Steuern

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